Von 2016 an soll der Abwicklungsfonds von den Bankinstituten im Euroraum binnen acht Jahren auf 55 Milliarden Euro gefüllt werden. Der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber, Berichterstatter der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament für den Abwicklungsfonds, kämpft seit Monaten dafür, dass große Banken von denen eine systemische Gefahr ausgeht, den Löwenanteil leisten. Das Beitragssystem, wie zunächst von der Kommission vorgeschlagen, drohte für kleine Institute zu einer sehr großen Belastung zu werden. "Kleine Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden den Fonds nie in Anspruch nehmen und sollten deswegen auch nur einen geringen Beitrag leisten müssen."
Eine Hauptforderung des CSU-Finanzexperten war es die Gewichtung der Risikokomponente zu erhöhen. "Eine Bank wird umso eher auf den Fonds zugreifen, je risikoreicher ihr Geschäftsmodell ist. Deswegen ist es nur fair, dass solche Institute auch höhere Beiträge zahlen. Diesem Ziel sind wir ein ganzes Stück näher gekommen. Kleine Banken werden spürbar entlastet und risikoreiche Großbanken leisten einen ordentlichen Beitrag." Nach derzeitigem Verhandlungsstand sollen kleine und mittlere Banken lediglich Pauschalbeträge als Bankenabgabe zahlen müssen. "Kleine Banken werden in Kategoriesystemen behandelt. Dabei leisten sie geringere Beiträge als im normalen System." Institute mit einer Bilanzsumme unter einer Milliarde Euro sollen je nach Größe lediglich zwischen 1.000 und 50.000 Euro als jährlichen Beitrag zahlen.
In der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Berechnungsmethode wirkte sich auch ein weiteres Element nachteilig für Sparkassen und Volksbanken aus: Die Institutssicherungssysteme schlugen kaum zu Buche. Ferber forderte die Zugehörigkeit zu einem Institutssicherungssystem als beitragsmindernder Faktor anzuerkennen. Dies wurde bei den Verhandlungen nun berücksichtigt. "In Deutschland gibt es mit der Institutssicherung ein bewährtes Instrument. Dieses Kriterium wird bei der Beitragsberechnung jetzt eine Rolle spielen und sich beitragsmindernd auswirken." Außerdem werden die Verbindlichkeiten innerhalb von Institutssicherungssystem von der Berechnungsgrundlage ausgenommen.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich in der nächsten Woche einen finalen Vorschlag zur Berechnung der Bankenabgabe vorlegen. Das Europäische Parlament und der Ministerrat können diesen aber zurückweisen. "Wir werden uns beim finalen Vorschlag noch einmal ganz genau anschauen, ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit tatsächlich ausreichend berücksichtigt ist. Nur dann wird das Europäische Parlament zustimmen können", fasst Markus Ferber das weitere Vorgehen zusammen.