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Analogkäse und Klebefleisch künftig auf den ersten Blick erkennbar

Mehr Informationen/ Schutz vor Täuschung/ Keine neuen Belastungen für Handwerksbe-triebe

Nach langem Ringen haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission beim Thema Lebensmittelkennzeichnung auf einen verbraucherfreundlichen Kompromiss geeinigt. Das Europäische Parlament stimmte diese Woche dem Kompromissvorschlag zu. "Damit wird der Verbraucher in Zukunft davor bewahrt werden, Mogelpackungen zu kaufen", so Ferber.

Der schwäbische Europaabgeordnete erklärte, dass mit dem Kompromiss drei große Ziele erreicht wurden: "Der Verbraucher bekommt mehr Informationen über Lebensmittel, er wird in Zukunft besser vor Täuschungen geschützt und auf Handwerksbetriebe kommen keine neuen Belastungen zu."

"In Zukunft müssen auf jeder Lebensmittelverpackung die Nährwerte angegeben werden und somit kann der Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, was in dem Produkt enthalten ist", so der schwäbische Europaabgeordnete. Derzeit sind viele Angaben auf Lebensmitteln aufgrund der Schriftgröße oder des fehlenden Kontrasts zum Hintergrund kaum zu entziffern. Da die Nährwerte wie der Kaloriengehalt, Zucker, Salz, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß und gesättigte Fettsäuren in Einheiten von 100 Gramm bzw. Milliliter angegeben werden müssen, sind die Produkte künftig auch besser vergleichbar.

"Analogkäse, Klebefleisch oder Formfisch muss künftig mit einem Hinweis in 75% der Schriftgröße des Markennamens gekennzeichnet werden", erklärte Ferber. Verbraucher werden, künftig gut sichtbar darauf aufmerksam gemacht, wenn z.B. der Käse "aus Pflanzenfett hergestellt" wurde und nicht aus Milch. "Klebefleisch" muss künftig mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" kenntlich gemacht werden.

Aber auch Kleinstunternehmen, die handwerklich hergestellte Lebensmittel in vorverpackten Zustand in den Handel bringen, müssen nach dem Votum des Parlaments nur begrenzt Angaben machen. „Auf Handwerksbetriebe kommen keine neuen unverhältnismäßige Belastungen zu, denn nicht vor-verpackte Waren sind weitgehend von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen,“ erklärte Markus Ferber weiter.

Die Verordnung sieht zudem eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf und Lamm vor.

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