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Anlageberatung: Weitergabe von Provisionen an Kunden

Vertrieb und Beratung von Finanzprodukten wird neu geregelt/ ECON-Ausschuss stimmt über MiFID II ab/ Kompromiss: Weitergabe von Provisionen an den Kunden

Der Ausschuss für Wirtschaft- und Währung stimmt diesen Mittwoch über neue Transparenzregeln für den Vertrieb und bei der Beratung von Finanzprodukten ab. „Beim Anlegerschutz geht es vor allem darum, dem Kunden eine bestmögliche Anlageberatung zu ermöglichen und die Qualität der Beratungen zu verbessern“, so der Vorsitzende der CSU-Europagruppe und zuständiger Berichterstatter für die Finanzmarktrichtlinie MiFID II.

Im Interesse des Verbrauchers wird der ECON-Ausschuss strengere Regeln bei der Kundenberatung verabschieden: „Der Kunde muss künftig vor Abschluss des Geschäfts vom Berater alle Informationen über die Risiken des Produkts erhalten.“ Ferber erklärte, dass nur wenn dem Kunden alle Informationen offen gelegt werden, er eine fundierte Entscheidung treffen könne und wisse woran er ist. „Es wird kein Verbot von Gebühren geben. Provisionen sind jedoch nur erlaubt, solange die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Gebühren an den Kunden weitergegeben werden oder wenn die Gebühren für die Bereitstellung eines Produkts notwendig sind“, so der CSU-Finanzexperte. „Ziel ist es Produkte für den Verbraucher bereitzustellen und nicht für den Vertrieb.“

Falsche Beratung und falsche Anreize haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Kunden Produkte erworben haben, die schlicht nicht den Bedürfnissen und der Risikobereitschaft des Kunden entsprochen haben. "Die neuen Transparenzregeln sind wichtig, um verlorengegangenes Vertrauen beim Kunden wieder zurückzugewinnen und ihn vor unnötigen und zu risikoreichen Abschlüssen zu schützen", betonte Ferber.

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