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Arbeitslosengeld für EU-Ausländer: künftig erst nach drei Monaten!

Kommission schlägt Änderung bei Arbeitslosenunterstützung von EU-Ausländern vor/ Ferber kritisiert Festhalten an alter Kindergeldregelung

Arbeitnehmer sollen künftig im EU-Ausland erst dann Arbeitslosengeld beziehen können, wenn sie zuvor drei Monate gearbeitet haben. "Tourismus in die Sozialsysteme ist ein gravierendes Problem, vor dem die Kommission viel zu lange die Augen verschlossen hat. Dass sich beim Thema Arbeitslosengeld nun endlich etwas tut, ist höchste Zeit", so der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber zum heutigen Vorschlag der Kommission.

"Denn es läuft definitiv was falsch, wenn ein Arbeitnehmer nach einem Tag Arbeit in einem EU-Mitgliedstaat dort Arbeitslosenunterstützung beziehen kann. Personenfreizügigkeit heißt nicht Zuwanderung in die Sozialsysteme. Endlich hat das auch die Kommission verstanden", so Ferber.

Kritik: Kindergeldreform nicht vorgesehen

"Die gleiche Entschlossenheit hätte ich mir aber auch beim Thema Kindergeld gewünscht." Der CSU-Europaabgeordnete kritisiert, dass weiterhin ein EU-Ausländer auch dann im Zielland Kindergeld in voller Höhe erhält, wenn seine Kinder weiterhin im Heimatland leben. "Kindergeldzahlungen müssen vom Aufenthaltsland der Kinder abhängig gemacht werden", fordert Ferber. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die Verhandlungen mit den Briten: "Als man im Februar dieses Jahres den Briten ein Angebot machen wollte, Mitglied der EU zu bleiben, war man da schon einmal weiter. Dass die Kommission diesen Vorschlag jetzt wieder kassiert hat, ist ausgesprochen enttäuschend. Einmal mehr macht die Kommission nur halbe Sachen."

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