„Der Aufbaufonds war ein Instrument, das aus einer Krise geboren wurde. Der Aufbaufonds hat dabei geholfen, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu bewältigen, aber er ist beileibe nicht perfekt und kann daher auch nicht als Blaupause für die Zukunft der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU herhalten. Es gilt nun sauber Bilanz zu ziehen, was gut und was nicht gut gelaufen ist“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, anlässlich der heutigen Abstimmung in einer gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Währungsausschusses und des Haushaltsausschusses über einen Bericht zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Für Ferber ist klar: „Es geht hier um das erste schuldenfinanzierte Großprojekt in der EU-Geschichte. Die Standards sollten daher besonders hoch liegen.“
Kaum Reformen und zu wenige neue Projekte:
„Die Europäische Kommission hat den Hauptstädten insgesamt zu viel durchgehen lassen. Viele Mitgliedstaaten haben sich bei ihren Reformbemühungen sehr zurückgehalten und nur das nötigste getan. Deutschland war da leider keine Ausnahme“, so der CSU-Europaabgeordnete. „Bei der Prüfung der Pläne war die Kommission zu lax, dieser Fehler darf sich bei der Prüfung der Umsetzung nun nicht wiederholen.“
Ferber ärgert auch, dass viele Mitgliedstaaten exzessiven Gebrauch von der so genannten Retroaktivitätsklausel gemacht haben. Diese erlaubte es den Mitgliedstaaten mit europäischen Mitteln Projekte zu finanzieren, die bereits vor der Verabschiedung der RRF-Verordnung auf den Weg gebracht wurden: „Eigentlich war die Idee, dass mit dem Aufbaufonds zusätzliche Projekte finanziert werden, die andernfalls nicht zustande gekommen wären. Diesen Ansatz haben die Mitgliedstaaten vollkommen untergraben. Die Kommission hat sich dafür bereitwillig zum Steigbügelhalter gemacht. Wäre die Kommission strenger gewesen, hätte der wirtschaftliche Effekt viel größer ausfallen können.“
Mangelhafte Einbindung von Kommunen und Regionen:
Kritisch sieht der CSU-Finanzexperte auch, dass die nationalen Regierungen die Kommunen und Regionen bei der Ausgestaltung der nationalen Programme weitgehend ignoriert haben: „Die Entscheidungsträger vor Ort wissen oft am besten wo der Schuh drückt. Wenn die europäischen Mittel sinnvoll ausgegeben werden sollen, ist eine Einbeziehung von Kommunen und Regionen entscheidend. Diesen Grundsatz haben die Mitgliedstaaten leider sehr oft ignoriert“, so Ferber.
Hintergrund: Die Europäische Kommission ist durch die RRF-Verordnung verpflichtet bis zum 31. Juli 2022 eine Halbzeitbilanz für den RRF zu ziehen. Der Implementierungsbericht ist der Beitrag des Europäischen Parlaments in diesem Prozess.