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Aufbauplan: Kein Geld für Rechtsstaatlichkeits-Sünder

Europäisches Parlament debattiert über Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF)/ Markus Ferber warnt vor Auszahlung an Polen und Ungarn

„Beim Thema Rechtstaatlichkeit treten wir seit Monaten auf der Stelle. Eines muss aber klar sein: so sehr Ungarn und Polen auch jammern mögen, Geld darf nur fließen, wenn grundlegende Rechtsstaatlichkeitsstandards erfüllt sind. Alles andere wäre nicht vermittelbar“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, anlässlich der heutigen Plenardebatte im Europäischen Parlament zum Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität.
 
Polen und Ungarn hatten erste Entwürfe ihrer Pläne bereits im Mai eingereicht, bislang aber keine abschließende Rückmeldung der Europäischen Kommission erhalten. Erst nach Genehmigung der Pläne können die Länder Auszahlungen aus dem Aufbaufonds erhalten.
 
Keine Hinterzimmer-Deals zu Lasten der Rechtstaatlichkeit:
 
Kritisch wertet Ferber Überlegungen, dass die Europäische Kommission sich beim polnischen Aufbauplan kooperativer zeigen könnte, um zu gewährleisten, dass die polnische Regierung im Flüchtlingsstreit mit Belarus auch weiterhin gesamteuropäische Interessen vertritt: „Die Frage der Genehmigung der nationalen Aufbaupläne darf nicht mit sachfremden Erwägungen verknüpft werden“, so Ferber. „Wenn die Kommission beide Augen zudrückt, obwohl es Fragezeichen bei der Rechtsstaatlichkeit gibt, wäre das ein schwerer Fehler.“
 
Erwartung an die neue Bundesregierung:
 
Ferber sieht bei der Frage der Aufbaupläne auch die neue Bundesregierung in der Verantwortung: „Sollte die Kommission den polnischen oder den ungarischen Plan durchwinken, erwarte ich, dass die neue Bundesregierung im Rat interveniert. Die Ampel-Koalitionäre haben sich in ihrem Koalitionsvertrag klar zur Rechtsstaatlichkeit bekannt. Den Worten müssen dann auch Taten folgen.“
 

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