Brüssel (pm): Der EU-Kommissar für Steuern und Zollunion Algirdas Semeta stellt morgen in Brüssel die Richtlinie zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vor. Der schwäbische Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßt den Vorstoß: „Deutschland wird von dieser Regelung in hohem Maße profitieren und als Standort noch attraktiver werden. Steuerparadiese für Unternehmen, wie Luxemburg und Irland werden damit gezwungen ihre niedrigen Steuersätze anzupassen.“
Ferber - dem das Papier, das Semeta morgen vorstellen wird, vorliegt - erklärt: „Grenzüberschreitend tätige Unternehmen und Konzerne werden mit der neuen EU-Regelung künftig dort vollständig versteuern müssen, wo sie produzieren. Bisher haben Firmen oft ihre Zentrale in einem Niedrigsteuerland errichtet, um nicht in dem Land Steuern zu zahlen, wo ihre Produktionsstätten ansässig sind.“
„Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen die grenzüberschreitend tätig sind, wird eine europaweit einheitliche Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage viele Vorteile bringen“, betont der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament. „Durch die Senkung der Kosten für die Steuerverwaltung und die Vereinheitlichung der Grundsätze für die Steuererklärung werden KMUs deutlich entlastet werden.“
Die Richtlinie enthält Regelungen, um die Grundlagen zur Bemessung von Steuern und die Höhe der Sätze transparent zu machen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen künftig offenlegen, auf welcher Grundlage die Firmensteuern berechnet werden.