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Banken-Abwicklungsfonds: Wer muss wieviel einzahlen?

Wirtschaftsausschuss erwartet Zwischenbericht zu Beitragsberechnung/ Markus Ferber fordert hohe Beiträge für systemrelevante Banken mit risikoreichem Geschäftsmodell

Der Abwicklungsfonds (SRM/ Single Resolution Mechanism) war im Frühjahr als dritte Säule der Bankenunion, neben den gemeinsamen Standards bei der Einlagensicherung und einer gemeinsamen Bankenaufsicht, beschlossen worden. Morgen wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung das Zwischenergebnis zur Ausgestaltung der Beitragsberechnung vorgestellt. Es geht also konkret um die entscheidenden Fragen: Wer zahlt wieviel für den Abwicklungsfonds? Und wie werden Kleinbanken behandelt?

Von 2016 an soll der Abwicklungsfonds von den Bankinstituten im Euroraum binnen acht Jahren auf 55 Milliarden Euro gefüllt werden. Für den CSU-Finanzexperten und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für den SRM-Bericht, Markus Ferber, ist klar: „Von großen grenzüberschreitend tätigen Banken mit einem risikoreichen Geschäftsmodell geht die Gefahr aus, deswegen müssen diese auch den Löwenanteil zahlen. Kleine Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden den Fonds wahrscheinlich nie in Anspruch nehmen und sollten deswegen auch nur einen geringen Beitrag leisten müssen.“

Zwei Hauptkriterien sollen für die Berechnung der Beitragshöhe entscheidend sein: die Größe des Instituts und der Risikograd des Geschäftsmodells. „Eine Bank wird umso eher auf den Fonds zugreifen, je risikoreicher ihr Geschäftsmodell ist. Deswegen ist es nur fair, dass solche Institute auch höhere Beiträge zahlen“, so der CSU-Europaabgeordnete. „Wenn jemand eine Versicherung abschließt und schon Vorerkrankungen hat, zahlt er automatisch auch einen höheren Beitrag als ein völlig gesunder Mensch.“

Markus Ferber plädiert deshalb für einen gestaffelten Freibetrag je nach Bilanzsumme der Bank. Auch die Zugehörigkeit zu einem Institutssicherungssystem soll bei den Verhandlungen noch stärker berücksichtigt werden. „In Deutschland gibt es mit der Institutssicherung ein bewährtes Instrument. Dieses Kriterium sollte bei der Beitragsberechnung ebenso eine Rolle spielen und muss deutlich beitragsmindernd wirken.“

Nach der Sommerpause wird mit dem endgültigen Entwurf der Kommission gerechnet.

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