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Bankenunion: keine Vergemeinschaftung der Spareinlagen

Eurogruppe berät zur Bankenunion/
Markus Ferber fordert Fokus auf Risikoreduzierung

„Es gibt keinen Grund bei der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung aufs Tempo zu drücken. Kein Kompromiss ist besser als ein schlechter Kompromiss“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich der heutigen Sitzung der Eurogruppe, bei der über einen neuen Arbeitsplan zur Vollendung der Bankenunion beraten wird. Angesichts der Differenzen über das Papier scheint eine Einigung jedoch unwahrscheinlich.
 
Neuer Vorschlag kein großer Wurf:
 
Für den CSU-Europaabgeordneten stellt die im Vorfeld zirkulierte neue Version des Arbeitspapiers zur Vollendung der Bankenunion keinen großen Wurf dar: „Donohoe hat im Prinzip dieselben Vorschläge präsentiert, die schon im Mai keine Mehrheit gefunden haben. Dass so viel Fantasielosigkeit nicht zu einem Durchbruch führt, ist absehbar. Wenn sich der Eurogruppenchef nicht von der Idee einer Haftungsgemeinschaft bei der Einlagensicherung verabschiedet, wird eine Einigung auf absehbare Zeit nicht möglich sein.“
 
Laut Ferber sind die Vorbedingungen für eine Haftungsgemeinschaft schlichtweg nicht erfüllt: „In den Bankbilanzen Südeuropas schlummern noch erhebliche Risiken, für die nicht der deutsche Kleinsparer haften sollte.“
 
Risiko Staatsanleihen angehen:
 
Die Vorschläge, wie das Risiko von Staatsanleihen in den Bankbilanzen angegangen werden soll, findet Ferber nicht überzeugend: „Staatsanleihen sind nicht risikofrei. Wer etwas anderes behauptet, sollte mit denjenigen sprechen, die vor zehn Jahren griechische Staatsanleihen gehalten haben. Dieses Risiko muss sich endlich auch im Bankenaufsichtsrecht widerspiegeln. Länder wie Italien müssen endlich ihre Bankbilanzen aufräumen“
 
Für den Finanzexperten ist klar, dass ein Ansatz, der lediglich auf hohe Konzentrationsrisiken zielt, nicht ausreichend ist: „Alle Staatsanleihen in Bankenbilanzen müssen grundsätzlich mit Eigenkapital unterlegt werden. Sich nur mit Zuschlägen bei exzessiven Konzentrationsrisiken zu beschäftigen, ist schlichtweg zu wenig und wird den tatsächlichen Risiken nicht gerecht. “

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