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Bargeldobergrenzen: Kampf gegen Geldwäsche darf nicht zum Kampf gegen Bargeld werden

Kommission kündigt Obergrenze für Barzahlungen an/ Markus Ferber mahnt Augenmaß an

„Die Kommission ist auf dem Holzweg, wenn sie den Kampf gegen Geldwäsche mit dem Kampf gegen Bargeld verwechselt“, kommentiert der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, die Ankündigung der Europäischen Kommission, im nächsten Anti-Geldwäsche-Paket eine europaweit einheitliche Bargeldobergrenze in Höhe von 10 000 Euro für den Zahlungsverkehr einzuführen. Damit würde die bisher gültige deutsche Regelung, dass bei Barzahlungen oberhalb von 10 000 Euro der Ausweis vorgelegt werden muss, deutlich verschärft.

 

Augenmaß gefordert

„Bargeld ist ein Faktor, der Geldwäsche erleichtert - das ist unbestritten. Man muss aber schauen, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet. Es ist schon ein Unterschied, ob jemand Immobilien in bar bezahlt oder einen Kleinwagen. Nicht jede Bargeldtransaktion ist zwangsläufig ein Geldwäscherisiko“, so Ferber. „Man kann auch mit niederschwelligen Maßnahmen das Geldwäscherisiko minimieren. Es ist nicht verhältnismäßig, dass die Kommission immer gleich zum größten Kaliber greift.“

 

Für den CSU-Europaabgeordneten ist entscheidend, dass die Maßnahmen das normale Wirtschaften nicht über Gebühr erschweren: „Wenn der Gebrauchtwagenhändler dem Kunden nicht mehr seinen Kleinwagen verkaufen kann, ohne an ein Bargeldlimit zu stoßen, sind wir am Ende über das Ziel hinausgeschossen.“

 

Kampf gegen Geldwäsche: in Deutschland noch Luft nach oben

Für Ferber ist darüber hinaus klar, dass das scharfe Vorgehen der Kommission auch daran liegt, dass viele Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, dem Thema Geldwäschebekämpfung bislang zu wenig Beachtung geschenkt haben: „Das Bundesfinanzministerium hat den Kampf gegen Geldwäsche über Jahre schleifen lassen. Es kann nicht sein, dass die deutsche Anti-Geldwäschebehörde seit Monaten einen Berg von unbearbeiteten Verdachtsfällen vor sich herschiebt.“ Für den CSU-Europaabgeordneten ist deswegen klar: „Es macht keinen Sinn, den normalen Bürger mit Einschränkungen im Zahlungsverkehr zu schikanieren, solange Finanzminister Olaf Scholz in Deutschland nicht die hausgemachten Probleme angeht und die bestehenden Regelungen wirksam umsetzt.“

 

Hintergrund: Derzeit gibt es keine einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen in der EU. Die Obergrenzen variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben keine Bargeldobergrenze. In Deutschland gilt bei Transaktionen über 10 000 EUR jedoch die Pflicht, den Ausweis zu zeigen.

 

 

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