Rat verabschiedet Verhandlungsposition zu Basel-Finalisierung / Markus Ferber sieht Licht und Schatten
„Die Verhandlungsposition des Rates enthält eine gesunde Dose Pragmatismus. Es ist gut, dass der Rat viele der Übergangsbestimmungen aus dem Kommissionstext übernommen hat. Viele der Probleme sind damit aber nur aufgeschoben und nicht final gelöst“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich der heute vom Finanzministerrat verabschiedeten Verhandlungsposition des Rates für das Basel-III-Finalisierungspaket. „Die Ratsposition enthält einige kluge Verbesserungen, stellt insgesamt aber immer noch eine erhebliche Belastung für den europäischen Bankensektor dar. Es rächt sich nun, dass die Basel-Einigung die Besonderheiten des europäischen Bankensektors insgesamt nicht hinreichend berücksichtigt“, so Ferber.
Übergangsbestimmungen bleiben erhalten:
Positiv wertet Ferber insbesondere, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen für die Wohnimmobilien-Finanzierung und für nicht-geratete Unternehmen erhalten bleiben. Gleichzeitig hätte sich Ferber aber noch ambitioniertere Anpassungen gewünscht: „Wir können nicht die überwältigende Mehrheit der mittelständischen Unternehmen dafür bestrafen, dass sie kein externes Kredit-Rating haben. Dass es eine Übergangsregelung gibt, ist vernünftig. Das fundamentale Problem ist damit aber nicht gelöst.“ Ferber fordert, dass die Mitgliedstaaten die Übergangsfristen nutzen, um langfristig tragfähige Lösungen zu entwickeln: „In Frankreich gibt es schon ein Rating-System der Notenbank. So etwas brauchen wir europaweit.“
Streichung der Regeln für Bestellung von Verwaltungsräten:
Der Rat hat sich in seiner Position für eine weitgehende Streichung der neuen Regeln zur Beurteilung von Verwaltungsräten („Fit & Proper“-Regeln) ausgesprochen, die gerade für die deutschen Volksbanken und Sparkassen ein erhebliches Problem darstellen würden. Eine nachträgliche Eignungsprüfung, die beispielsweise bei der Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern von Sparkassen der Regelfall ist, wäre nach dem Kommissionsvorschlag nicht möglich gewesen: „Die Eigentümer müssen in den Aufsichtsgremien von Banken repräsentiert sein. Das gilt auch für Sparkassen und Volksbanken. Es wäre nicht vertretbar gewesen, wenn zwei Säulen des deutschen Bankensektors durch unpassende ‚Fit & Proper‘-Regeln unter die Räder kommen. Es ist gut, dass der Rat hier eine pragmatische Lösung gefunden hat.“