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BEFIT: Mitgliedstaaten dürfen nicht blockieren

Neuer Rahmen für Unternehmensbesteuerung / Markus Ferber warnt vor Blockade der Mitgliedstaaten

„Einheitliche Steuerregeln würden eine große Hürde im europäischen Binnenmarkt abbauen und auch den Spielraum für aggressive Steuerplanung einengen. Man muss aber realistisch sein: die Kommission hat bereits mehr als einmal die Vereinheitlichung der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage vorgeschlagen und sich noch jedes Mal bei den Mitgliedstaaten eine blutige Nase geholt. Es gibt wenig Grund zum Optimismus, dass es diesmal anders laufen wird“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und erste stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses für Steuerfragen, Markus Ferber, anlässlich des heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Rahmens für die Unternehmensbesteuerung für große multinationale Unternehmen (BEFIT).
 
Nichtsdestoweniger ruft Ferber die Mitgliedstaaten zu einer konstruktiven Mitarbeit auf: „Es waren bisher immer die Mitgliedsstatten, die bei einer stärkeren Harmonisierung des Steuerrechts auf der Bremse standen. Gerade mit Blick auf multinationale Unternehmen gibt es eigentlich keinen Grund, das Thema nicht europäisch anzugehen. Die Kommission hat den Vorschlag mit dem Verzicht auf eine Umverteilungsformel bereits gehörig abgespeckt, um die Hauptstädte gewogen zu stimmen. Jetzt müssen sich auch die Mitgliedstaaten einen Ruck geben“
 
 
Kompatibilität mit internationalen Steuerregeln fraglich:
 
„Die zentrale Herausforderung im Steuerrecht lautet Planungssicherheit: In den kommenden Monaten kommt durch die Einführung der internationalen Mindestbesteuerung im Unternehmenssteuerrecht einiges in Bewegung. Die Kommission muss aufpassen, dass das Unternehmenssteuerrecht durch die Kombination aus BEFIT und OECD-Regeln nicht zur Dauerbaustelle wird“, warnt Ferber.
 
 
Entlastungen für den Mittelstand:
 
Positiv bewertet Ferber die Vorschläge für eine bessere Zusammenarbeit von Steuerbehörden im Binnenmarkt, sodass kleine und mittlere Unternehmen nur mit der Steuerbehörde ihres Heimatlandes interagieren müssen: „Für kleine Unternehmen, die die Vorteile des Binnenmarktes nutzen wollen, stellt der Umgang mit Steuersystemen und -behörden in anderen Mitgliedstaaten oftmals ein nahezu unüberwindbares Hindernis dar. Jede Vereinfachung macht das grenzüberschreitende Wirtschaften attraktiver und ist ein Gewinn für kleine und mittlere Unternehmen.“
 
Ferber warnt jedoch: „Der Vorschlag wird in der Praxis nur funktionieren, wenn alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Eitelkeiten hinter sich lassen und voll mitziehen.“

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