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Bei Bankpleiten: Sparbücher sind gesichert!

EU-Einigung bei Einlagensicherung: Nationale Sicherungsfonds müssen geschaffen werden, um Sparer bei Bankpleiten zu schützen

Der CSU-Finanzexperte und Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, begrüßt die Einigung von Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat zur Richtlinie der Einlagensicherung: "Mit der einheitlichen und europaweiten Regelung wird es künftig eine Mindestsicherheit gegeben, an der es zur Zeit der Bankenkrise noch mangelte."

Spareinlagen bis 100.000 Euro europaweit gesichert

"Was wir in Zypern erlebt haben, dass den Menschen der Zugang zu ihrem Geld versperrt wird, um einen Banken-Run zu vermeiden, wird es nicht mehr geben." Im Falle einer Bankinsolvenz werden in Zukunft private Spareinlagen EU-weit bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgesichert. Zudem wird es eine zusätzliche Absicherung von höheren Summen, wie bei Abfindungszahlungen, Erbschaften oder beim Verkauf einer Immobilie geben. "Auch diese Vermögen werden nicht angetastet." Der Europaabgeordnete betonte, dass es aber keine grenzüberschreitende Haftung der Spareinlagen geben wird. "Der deutsche Sparer wird nicht für die Pleite einer spanischen Bank haften. Jedes Land muss seinen eigenen nationalen Sicherungsfonds füllen."

Deutsches Institutssicherungssystem bleibt bestehen

Als besonderen Erfolg wertete Markus Ferber, dass das System der Institutssicherung der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken durch die neuen Regeln nicht angetastet wird. "Das dreigliedrige Bankenmodell für Privatkunden und mittelständische Bankkunden in Deutschland bietet eine günstige und flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleis-tungen. In Deutschland gibt es mit der Institutssicherung ein bewährtes Instrument, welches Einlagen der Kunden durch Sicherungszusagen bereits frühzeitig schützt." Ferber betonte, dass viel Überzeugungsarbeit für dieses System notwendig war, die sich letztlich gelohnt hat: "Als CSU-Europagruppe haben wir in den Verhandlungen immer unser System verteidigt und dafür geworben. Nun haben alle verstanden, dass das deutsche Modell, für ganz Europa große Vorteile bietet, von denen alle profitieren können." "Es gibt nur wenige Länder in der EU die das Modell der Institutshaftung - also, dass nicht nur für Sichteinlagen Haftung besteht, sondern für das ganze Institut - kennen. Andere Länder der EU, insbesondere die Südeuropäer sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung." Künftig werden Einlagensicherungssysteme genauso behandelt wie Institutssicherungssysteme

Hintergrund: Bisher gab es in Europa keine einheitliche Regelung zur Absicherung von Spareinlagen durch eine staatlich festgelegte Einlagensicherung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beträge einer Mindestentschädigung im Schadensfall variierten in den Mitgliedsstaaten. Die EU will mit der Reform nun verhindern, dass die Schuldenfonds in Zukunft nicht ausreichend gefüllt sind.

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