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Bewährtes deutsches Modell künftig EU-weit anerkannt

Einlagensicherungsrichtlinie im ECON verabschiedet/ besserer Schutz für Kunden/ europaweite Regelung zur Absicherung von Spareinlagen

Brüsselâ¤" Was in Deutschland bereits seit langem gilt, wird in Zukunft europaweit anerkannt sein. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) beschloss neben einen Einlagensicherungssystemen auch die Institutssicherung europaweit zuzulassen. Der schwäbische Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßte die Entscheidung: „Mit der einheitlichen und europaweiten Regelung wird es künftig eine Mindestsicherheit gegeben, an der es zur Zeit der Bankenkrise noch mangelte.“

Das dreigliedrige Bankenmodell für Privatkunden und mittelständische Bankkunden in Deutschland bietet eine günstige und flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen. „Mit der Entscheidung im Ausschuss wurden die gewachsenen Strukturen in Deutschland berücksichtigt“, so Ferber.

Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament betonte, dass die Entscheidung des ECON-Ausschusses weit über den früheren „one-size-fits-all“-Ansatz der Kommission für die Ausgestaltung der Einlagensicherungssysteme hinaus geht. „In Deutschland gibt es mit der Institutssicherung ein bewährtes Instrument der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, welches Einlagen der Kunden durch Sicherungszusagen bereits frühzeitig schützt. Ich freue mich deshalb, dass künftig die Institutssicherungsysteme als eine Möglichkeit der Einlagensicherung EU-weit anerkannt werden“, so Ferber nach den Abstimmungen im ECON-Ausschuss.

Im Falle einer Bankinsolvenz werden in Zukunft private Spareinlagen EU-weit bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgesichert. Die in Deutschland bewährten zusätzlichen Sicherungssysteme bleiben erhalten.

Die Abstimmung im Plenum findet voraussichtlich in der Plenarwoche im Juli in Straßburg statt.

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