CSU Logo CSU Logo EVP Logo EVP Logo Light

Brexit - Auswirkungen auf die Finanzmarkteregulierung

Hintergrund:

Die Bürger des Vereinigten Königreichs haben am 23. Juni 2016 in einem Referendum mit knapper Mehrheit für den Austritt des Vereinigten Königreichs gestimmt. Nach Artikel 50 des EU-Vertrages bleiben nach erfolgter Notifizierung zwei Jahre Zeit, um den Austrittsprozess zu verhandeln. 

Was bedeutet der Brexit für den Finanzplatz London?

Das Vereinigte Königreich hat sich mit dem Votum für einen Austritt aus der Europäischen Union auch für einen Austritt aus dem europäischen Binnenmarkt entschieden - dies gilt auch für den Finanzdienstleistungssektor, der rund ein Achtel der britischen Wirtschaftsleistung ausmacht. Nach Ende der Verhandlungen wird Großbritannien ein Drittstaat wie jeder andere sein und keinen automatischen Zugang zum Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen haben. Ohne den Zugang zum Binnenmarkt wird der Finanzplatz London gerade für internationale Marktteilnehmer an Attraktivität verlieren.

Können britische Unternehmen künftig trotzdem am Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen teilnehmen?

Dafür gibt es keinen Automatismus. Zugang wird es nur dann geben, wenn die Äquivalenz der britischen Regelungen mit europäischem Recht sichergestellt ist. Das Vereinigte Königreich muss also europäische Standards erfüllen, über die es nicht mehr mitentscheiden kann. 

Was passiert mit der in London ansässigen Europäischen Bankenaufsichtsbehörde?

Wenn das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausscheidet, kann die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) nicht in London bleiben. Die EBA wird entsprechend an einen anderen Ort ziehen müssen. 

Was bedeutet der Brexit für den Informationsaustausch im Bereich Besteuerung?

Nach dem Ausscheiden aus der Europäischen Union wird das Vereinigte Königreich nicht mehr am automatischem Informationsaustausch im Bereich Besteuerung teilnehmen und auch die in den vergangenen Jahren schärften Vorschriften gegen Steuerhinterziehung, aggressive Steuerplanung und Geldwäsche gelten nicht mehr. Die Kommission wird nicht mehr gegen illegale Staatsbeihilfen in Form von Steuersubventionen ermitteln können. Internationale Verpflichtungen wie etwa die auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeiteten Standards gegen Gewinnverlagerung und Steuervermeidung (Anti-BEPS-Aktionsplan) bleiben davon unberührt.

Was bedeutet der Brexit für das Wettbewerbsrecht?

Nach dem Ausscheiden aus der Europäischen Union unterliegt das Vereinigte Königreich nicht mehr den wettbewerbs- und beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts wird im Vereinigten Königreich dann allein wieder die Competition and Markets Authority zuständig sein. 

Ist durch den Rücktritt von Lord Hill ein Kurswechsel zu befürchten?

Der britische Kommissar Jonathan Hill hat am 25. Juni 2016 seinen Rücktritt vom Amt des EU-Kommissars für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion angekündigt. Sein Portfolio übernimmt der zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis. Ein Kurswechsel ist jedoch nicht zu befürchten, da sowohl Lord Hill als auch Valdis Dombrovskis ein ähnliches Verständnis von den Aufgaben der Finanzmarktregulierung haben. Insofern ist Stabilität zu erwarten.

<link fileadmin ferber_daten pdf brexit_de.pdf _blank download>Initiates file downloadDownload

Besuchen Sie das Europäische Parlament und
treffen Sie mich für ein persönliches Gespräch!

Tauchen Sie ein in die Atmosphäre des Europäischen Parlaments! Nehmen Sie an Besichtigungen und Plenarsitzungen teil, treffen Sie mich persönlich und erfahren Sie mehr über die Arbeit der EU.
Ich freue mich auf Sie!

Jetzt weitere Einzelheiten erfahren!

Oder Nehmen Sie direkt Kontakt auf und teilen Sie mir Ihre Fragen und Anliegen mit:

T.:  0 821 349 2110
M.: info@markus-ferber.de

Unterschrift Markus Ferber
Bleiben Sie informiert und folgen Sie mir auf Social Media: