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Bundesverfassungsgericht bestätigt OMT-Programm

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein abschließendes Urteil im Prozess um das umstrittene Anleihenkaufprogramm OMT verkündet und wies damit die Klagen gegen das OMT-Programm ab. Der CSU-Finanzexperte und erster stellvertretende Vorsitzende des Währungsausschusses im Europäischen Parlament, Markus Ferber, erklärte dazu:

„Das heutige Urteil ist ein klares Signal an die Finanzmärkte und an die politisch Verantwortlichen. Die Klage von Peter Gauweiler, als einer der Hauptkläger, hat das Bundesverfassungsgericht heute zurückgewiesen. Ich bin froh, dass nach jahrelangem Streit mit dem heutigen Urteil nun endlich Klarheit herrscht. Die Leitplanken, die das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteilsspruch nochmal betont, entsprechen genau den Randbedingungen, die sich auch die EZB auferlegt hat. Fakt ist, die Arbeit der EZB wird nur erfolgreich sein, wenn sie unabhängig agieren kann, effektive Instrumente zur Hand hat, diese aber mit Bedacht einsetzt.“

<link http: www.bundesverfassungsgericht.de shareddocs pressemitteilungen de bvg16-034.html _blank external-link-new-window bundesverfassungsgericht>Die Urteilsbegründung und weitere Informationen finden Sie hier.

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