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CCTB: Körperschaftssteuerregeln für das 21. Jahrhundert

Abstimmung im Plenum: Steuerschlupflöcher schließen/ europaweite Bemessungsgrundlage, statt Flickenteppich 28 unterschiedlicher Systeme/ Digitalwirtschaft besteuern

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute neuen Regeln für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuer verabschiedet. "Multinationale Unternehmen sollen künftig nicht mehr Körperschaftssteuern umgehen können, indem sie Unterschiede zwischen den Steuersystemen von Staaten innerhalb der EU ausnutzen", erklärt Markus Ferber, erster stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses und Verhandlungsführer der EVP-Fraktion: "Das Europäische Parlament hat einen sehr konstruktiven Vorschlag für mehr Steuergerechtigkeit gemacht. Der Ball liegt nun im Feld der Mitgliedsstaaten. Die Finanzminister dürfen bei diesem wichtigen Thema nun nicht länger auf der Bremse stehen."

Steuerschlupflöcher werden geschlossen

"Mit unserem Vorschlag beseitigen wir Inkonsistenzen zwischen den Steuersystemen der Mitgliedstaaten, die von großen Unternehmen oftmals dazu genutzt werden, die Steuerlast künstlich zu reduzieren. Eine einheitliche Bemessungsgrundlage sorgt dafür, dass die Steuersysteme der Mitgliedstaaten künftig nicht mehr so einfach gegeneinander ausgespielt werden können", so Markus Ferber.

Einfachere Regeln für Unternehmen

"Langfristig beseitigen wir nicht nur Steuergestaltungsmöglichkeiten, sondern machen es Unternehmen auch leichter im europäischen Binnenmarkt zu agieren. Statt heute 28 unterschiedlichen Regelungen wird es am Ende ein einheitliches Regelwerk für die Berechnung der Bemessungsgrundlage geben. Das europäische Steuerrecht wird damit unbürokratischer, weniger kompliziert und fairer." Künftig müssen Unternehmen zur Berechnung ihres Gewinns für Steuerzwecke nur die Regeln eines einzigen EU Systems befolgen anstelle der vielen unterschiedlichen nationalen Systeme. Digitalwirtschaft besteuern:

Körperschaftssteuerregeln für das 21. Jahrhundert

Ein weiterer Meilenstein der neuen Regel ist die Besteuerung der Digitalwirtschaft. "Unser Körperschaftssteuerrecht befindet sich noch im 20. Jahrhundert und passt nicht mehr zu Geschäftsmodellen im digitalen Zeitalter. Das Hauptproblem ist aktuell, dass wir uns noch immer zu sehr an der Idee einer physischen Betriebsstätte mit Fabriken, Maschinen, Mitarbeitern und physisch greifbaren Endprodukten orientieren. Das passt nicht zu den Geschäftsmodellen der Digitalwirtschaft", so Ferber. "Um künftig auch digitale Plattformen zu erfassen, wollen wir das Konzept einer virtuellen Betriebsstätte einführen, damit Google, Facebook und Co künftig dort Steuern zahlen, wo sie Gewinne erwirtschaften." Abschließend erklärt der Abgeordnete: "Der neue Bundesfinanzminister muss nun dafür sorgen, dass Staaten wie die Niederlande, Luxemburg oder Irland, die sich bisher darauf spezialisiert haben, ihren Nachbarn die Bemessungsgrundlage abzugraben, sich im Ministerrat bewegen und sich auf ein faireres Steuersystem einlassen."

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