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Dark Pools: Kein Aktienhandel im Dunkeln

Parlament fordert mehr Transparenz und einheitliche Spielregeln bei der
Regulierung des Handels mit Finanzinstrumenten

Brüssel (pm): „Vor dem Hintergrund der stark fragmentierten Finanzmärkte in Europa brauchen wir klare und transparente Regeln und Definitionen, um die Anleger schützen zu können und gleichzeitig ausreichend Wettbewerb zu ermöglichen“, fordert Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und Berichterstatter der EVP-Fraktion bei der Regulierung des Handels mit Finanzinstrumenten. Bevor im nächsten Jahr von der Europäischen Kommission der Vorschlag für die Revision der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) vorgelegt wird, bringen die Abgeordneten aus dem Europaparlament jetzt in einer Stellungnahme ihre Sichtweisen und Standpunkte zur Regulierung des Handels mit Finanzinstrumenten, mit besonderem Augenmerk auf die sogenannten Dark Pools, an.

Seit Inkrafttreten der MiFID ist eine Fragmentierung der europäischen Finanzmärkte zu beobachten: Die klassischen Börsen haben ihre Monopolstellung beim Handel mit Wertpapieren verlorenm, alternative Handelsplattformen und außerbörslicher Handel sind hinzugekommen. Das hat zu mehr Wettbewerb auf den Finanzmärkten geführt. Ferber verdeutlicht, dass „besonders in den Dark Pools hohe Aktienvolumina gehandelt werden und diese von der MiFID in Bezug auf die Transparenz vor dem Abschluss eines Handels ausgenommen sind. Zwar gibt es eine Regulierung durch die MiFID, jedoch müssen wir festlegen, inwieweit diese Ausnahmen einer Überarbeitung bedürfen.“ Aktuell werden circa 10% des gesamten Aktienhandels in Dark Pools abgewickelt.

Dark Pools sind Plattformen, in denen Marktteilnehmer große Mengen an Aktien handeln können. Die Anonymität, die beiden Seiten dabei als Ausnahme von den MifID-Regelungen im Vorfeld des Handels gewährt wird, soll helfen, die Aktienorder abzuwickeln, ohne dass sie starke und für den Auftraggeber ungünstige Kursbewegungen und Aktienrutsche auslösen. Nach dem Zustandekommen des Handels greifen die Transparenzbestimmungen gemäß MiFiD wieder. Zuletzt wurden diese Plattformen besonders unter dem Gesichtspunkt der Transparenz und des Verbraucherschutzes kritisiert.

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