Worum geht es?
Die Pflicht, bei der Ein- und Ausreise in die Europäische Union Bargeld-Beträge von über 10.000 Euro zu deklarieren, besteht bereits seit 2007. Im Dezember 2016 hat die Europäische Kommission im Rahmen Ihrer Strategie gegen Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung einen Verordnungsvorschlag [1] vorgelegt, mit dem bestehende Lücken im derzeitige Kontrollsystem für Barmittel, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, geschlossen werden sollen.
Was soll sich ändern?
Weiterhin betrifft der Verordnungsvorschlag lediglich Ein- und Ausreisen in die EU, nicht jedoch Reisen innerhalb der EU. Die Schwelle von 10.000 Euro, ab der deklariert werden muss, bleibt gleich. Die Deklarationspflicht wird jedoch auch auf in Postpaketen oder Frachtsendungen versandetes Bargeld ausgedehnt. Darüber hinaus wird die Deklarationspflicht auf andere hochliquide Wertträger wie Prepaid-Zahlungskarten, Schecks, Goldmünzen oder Goldbarren ausgedehnt.
Wird nun mein Schmuck an der Grenze beschlagnahmt?
Nein, diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Die Bargelddefinition soll zwar auf Schecks, Guthabenkarten und Gold in Form von Barren, Nuggets, Klumpen oder Münzen ausgedehnt werden, jedoch nicht auf Schmuck. Niemand muss also befürchten, dass seine Uhr oder sein Ehering konfisziert werden, wenn diese nicht deklariert werden.
Können Zollbeamte künftig willkürlich mein Geld beschlagnahmen?
Nein, auch diese Behauptung ist falsch. Die Möglichkeit zur Beschlagnahmung besteht nur dann, wenn entweder gegen die Deklarationspflichten verstoßen wurde oder aber ein konkreter Straftatverdacht besteht. Durch die Verordnung ist sichergestellt, dass überall in der EU ein einheitlicher und präziser Rechtsrahmen gilt - das ist das Gegenteil von Willkürmaßnahmen.
Sind Deklarationspflichten der Einstieg in den Bargeldausstieg?
Bargeld bleibt als Zahlungsmittel erhalten, denn es ist bequem und hat eine hohe Akzeptanz bei den Bürgern. Detaillierte Deklarationspflichten für hohe Geldbeträge bei Ein- oder Ausreise in die EU stehen diesem Ziel aber nicht entgegen. Strikte Kontrollen an EU-Außengrenzen stellen ein einfaches Mittel dar, um Terrorismus und organisierter Kriminalität effektiv zu begegnen. Die Ausdehnung der Deklarationspflichten auf Goldbarren und Goldmünzen sollte dabei für den Normalbürger kein Problem darstellen. Das gilt umso mehr, als diese Verordnung lediglich für die Einreise oder Ausreise in die EU gilt, nicht jedoch für Reisen innerhalb der EU. Wenn jedoch jemand mit Koffern voller Goldbarren oder Bargeld in die EU einreisen will, ist es angemessen und verhältnismäßig, Zollbeamten die Möglichkeit zu geben, einen genaueren Blick auf den Vorgang zu werfen.
Wie geht es weiter?
Im Europäischen Parlament haben der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 4. Dezember 2017 über den Berichtsentwurf abgestimmt. Nachdem das Plenum des Europäischen Parlaments ebenfalls über den Bericht abgestimmt hat, werden interinstitutionelle Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und dem Ministerrat über den Verordnungsentwurf beginnen.
[1] Verordnungsvorschlag über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 (COM(2016) 825 final)
<link fileadmin ferber_daten pdf factsheet_-_einfuhr_von_barmitteln.pdf download>Hier finden Sie das Factsheet zum Download!