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Digitaler Tachograph: Ausnahmen müssen für mindestens 150 Kilometer Entfernung gelten!

Handwerksbetriebe müssen wettbewerbsfähig bleiben

Morgen diskutieren Verkehrsexperten der europäischen Kommission und verschiedener Organisationen im Rahmen einer Anhörung über den digitalen Tachographen. Die bisherige Regelung zum Einsatz der Fahrtenschreiber soll dabei auf ihre Praxistauglichkeit überprüft und eventuelle Änderungen der aktuellen Verordnung diskutiert werden. 

Eine der Schlüsselfragen wird sein, ab welcher Entfernung ein Einsatz eines digitalen Tachographen nötig sein wird. Die aktuelle EU-Verordnung für Lenk- und Ruhezeiten schreibt den Einbau des Gerätes ab 50 Kilometer Fahrtstrecke fest. Nach einem Vorschlag der Kommission soll dieser Radius auf 100 Kilometer erweitert werden.

"Kleine Handwerksbetriebe in ländlichen Gebieten sind darauf angewiesen, auch Strecken über 100 Kilometer für ihre Kunden zurückzulegen. Wenn der Wettbewerb unter kleinen- und mittelständischen Unternehmen stabil bleiben soll, muss die Ausnahmeregelung einen Radius von mindestens 150 Kilometern umfassen", erklärt Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.

Der CSU-Europaabgeordnete mahnt, dass kleine Betriebe unter den Kosten und der Verwaltungslast für den Einsatz des Tachographen zusammenbrechen: " Europäische Gesetzgebung sollte sich an der Praxis orientieren. Bislang konnte nicht dargestellt werden, dass aus dem Einsatz von Fahrtenschreibern in kleinen Unternehmen eine verbesserte Straßenverkehrssicherheit resultiert hätte. Die Expertenrunde morgen wird dies nochmals belegen. Ich rechne dann fest mit einer Erweiterung der Ausnahmeregelung".

Mit der Verwendung der digitalen Geräte soll Berufskraftfahrern die Einhaltung ihrer Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben werden, um Unfälle durch Ermüdung zu vermeiden sowie einen lauteren Wettbewerb unter Verkehrsunternehmen zu gewährleisten.

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