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Digitaler Tachograph: Handwerksbetriebe brauchen Ausnahmeregelung bis 250 Kilometer!

Transportausschuss votiert für 100 Kilometer-Ausnahme/ Handwerksbetriebe in Gefahr

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments entschied heute über Anpassungen der Fahrtenschreiber-Verordnung. Das aktuelle Gesetz legt den Einsatz eines digitalen Tachographen ab einer Entfernung von 50 Kilometern fest, die Ausschussabgeordneten stimmten für eine Änderung der Strecke auf 100 Kilometer.

"Das Votum des Verkehrsausschusses bringt den Handwerksbetrieben und kleinen Unternehmen in ländlichen Gebieten kaum eine Verbesserung. Ein Radius von 100 Kilometer ist viel zu schnell ausgeschöpft“, so Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.

"Mit solchen Gesetzen bürokratisieren wir kleine Unternehmen kaputt. So fördern wir weder Wettbewerb noch Straßenverkehrssicherheit", mahnt Ferber. Laut des CSU-Europaabgeordneten sollten deshalb kleine und mittlere Betriebe von der kosten- und zeitaufwändigen Aufzeichnungspflicht befreit werden. Handwerksbetriebe seien im Gegensatz zu reinen Transportunternehmen nicht in der Lage, diese Anforderungen zu bewältigen.

Eine sinnvolle Lösung wäre laut Ferber, wenn der Anwendungsbereich nach der Haupttätigkeit eines Unternehmens definiert würde. Demnach würden künftig alle Betriebe, die ihrer Aufgabe nach keine reinen Transportunternehmen sind, nicht unter die Verordnung fallen.  "Solch ein Vorschlag wurde in den Text eingebracht, allerdings mit einem gewaltigen Haken: ab 150 Kilometer sollen wieder alle Unternehmen und damit auch Handwerks- und kleine Betriebe zum Einsatz des digitalen Tachographen verpflichtet sein. Somit wäre der Mittelstand wieder einmal Opfer übertriebener Regulierungswut", so Ferber abschließend.  

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