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Digitaler Tachograph: "Handwerksbetriebe dürfen nicht aus dem Blick verloren werden!"

Ziel muss Wettbewerbsfähigkeit und Verkehrssicherheit bleiben

Die Verkehrsminister haben sich am Montag auf die Änderungen der Verordnung über den digitalen Fahrtenschreiber geeinigt. Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament begrüßt Teile der erzielten Einigung.

Der Rat hat sich darauf verständigt, dass es keine Absenkung der Gewichtsbeschränkung auf 2,8 Tonnen geben soll, sondern die Verpflichtung erst für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen besteht. "Die Verkehrminister haben den Sinn des Einsatzes eines digitalen Tachographen nicht aus dem Blick verloren, denn damit kann ein enormer bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen verhindert werden."

Kritisch sieht Ferber allerdings, dass der Rat sich für einen verpflichtenden Einsatz des Fahrtenschreibers ab 100 Kilometer ausgesprochen hat. "Das belastet kleine und mittelständische Unternehmen sehr. In ländlichen Gebieten ist dieser Radius viel zu schnell ausgeschöpft. Für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bedeutet der Einsatz des Gerätes einen nicht zu bewältigenden Bürokratieaufwand." Ferber betonte ferner, dass eine weitergehende Ausweitung des Radius große Unterstützung in Europa findet.

"Es muss hier vor allem darum gehen, dass Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Transportunternehmen innerhalb der EU zu gewährleisten". Laut des CSU-Europaabgeordneten wäre es eine sinnvolle Lösung, wenn der Anwendungsbereich des Fahrtenschreibers nach der Haupttätigkeit eines Unternehmens und nicht nach zurückgelegten Kilometern definiert würde: "Für reine Transportunternehmen, deren Fahrer Tag und Nacht tausende von Kilometern zurücklegen, ist eine Tachographen-Pflicht für mehr Verkehrssicherheit sinnvoll. Für die Handwerksbetriebe, die nur zur Arbeitsstelle fahren oder Material dorthin schaffen, macht es aber keinen Sinn, derart streng kontrolliert zu werden."

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