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Eigenkapitalausstattung der Banken verbessern

Aktueller Regelungsrahmen muss überarbeitet werden / Neue Regeln sollen die Belastbarkeit des Bankensektors stärken

Brüssel (pm): Das Europäische Parlament fordert bei der anstehenden Reform der Eigenkapitalvorschriften für Banken ein stärkeres Mitspracherecht und eine genaue Überarbeitung. „Die Krise hat deutlich gemacht, dass die bestehenden Regelungen geändert werden müssen. Die Vorschriften in ihrer jetzigen Form können zu Wettbewerbsnachteilen für die europäische Wirtschaft führen“, begründet Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, den aktuellen Schritt. Im Parlament wird heute eine Überarbeitung des Regelwerks diskutiert.

Aktuell hat sich der Baseler Ausschuss bereits auf vollständig überarbeitete Eigenkapitalvorschriften („Basel III“) geeinigt. Dazu betont Ferber: „Diese Vorschriften müssen aber in ihren endgültigen Auswirkungen zuerst exakt überprüft werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass sie auch weltweit zur Anwendung kommen, bevor eine endgültige Umsetzung erfolgen kann.“ Die neuen Regeln müssen ebenso erst noch von Rat und Parlament beraten werden. Im Vordergrund der neuen Eigenkapitalvorschriften steht vor allem eine Stärkung des Finanzsektors durch eine verbesserte Eigenkapitalausstattung der Banken, so dass die europäische Wirtschaft bei künftigen Krisen stabiler bleibt. Ziel muss es sein, die Banken wieder zum langfristigen Wirtschaften anzuhalten: „Sowohl das Risikomanagement als auch die Gewinnplanung müssen sich wieder mehr auf Langfristigkeit hin orientieren“, so Ferber weiter.

Um die Belastbarkeit des Bankensektors zielgerichtet zu stärken, müssen sowohl die Qualität als auch die Quantität des Kapitals in den Banken verstärkt werden. Darüber hinaus ist mehr Liquidität in den Finanzinstituten erforderlich, um sowohl kurz- als auch langfristige Stresssituationen gut bewältigen zu können. In dieselbe Richtung zielt die geforderte Anlage von Kapitalpuffern, die zur Überwindung zukünftiger Krisensituationen eingesetzt werden können. Diese antizyklischen Maßnahmen sollten so konzipiert werden, dass der bisherige negative prozyklische Charakter des bestehenden Regelungsrahmens abgeschwächt wird.

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