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"Einheitliche europäische Regeln bei Leerverkäufen"


Wirtschaftsausschuss stimmt über neue Regeln zu Leerverkäufen ab

Straßburg (pm): Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament stimmte gestern über die Regulierung von Leerverkäufen ab. Der schwäbische Europaabgeordnete Markus Ferber, begrüßt die große Zustimmung und den fraktionsübergreifenden Kompromiss.

Ferber der als Berichterstatter für die EVP-Fraktion an dem Bericht mitgearbeitet hat, erklärt: "Short Selling ist kurz gesagt, wenn Zocker was verkaufen was Ihnen eigentlich nicht gehört. Deswegen begrüße ich, dass es in Zukunft einheitliche Vorgaben bezüglich der Beschränkung von Leerverkäufen geben wird. Damit schaffen wir mehr Transparenz und die Regulierungsbehörden erhalten mit der neuen Regelung in Ausnahme- und Krisensituationen klare Befugnisse."

Bislang gab es keine einheitliche europäische Regelung zu Leerverkäufen. Nach der Krise haben die Mitgliedstaaten unterschiedlich reagiert. In Deutschland sind Leerverkäufe bereits seit Juli 2010 weitestgehend verboten.

Ferber erklärt, dass Leerverkäufe zwar zur Markteffizienz beitragen können und die Liquidität des Marktes steigern, aber in bestimmten Situationen bringen sie auch hohe Risiken mit sich. Zum Beispiel kann es bei extremen Marktbedingungen zu extremen Kurssenkungen kommen, was wiederum zu Marktverwerfungen führt.

Ein Leerverkauf, auch short selling genannt, ist der Verkauf von Finanzinstrumenten, die zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht im Besitz des Verkäufers sind. Der Verkäufer kann mit dieser Strategie mit überdurchschnittlichen Renditen von fallenden Börsenkursen profitieren.

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