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Einigung auf neue EU-Führerscheinrichtlinie: Bundesregierung muss individuelle Mobilität erhalten

„Recht auf individuelle Mobilität darf nicht durch komplizierte Auslegung der Regelungen erschwert werden“
 

„Individuelle Mobilität ist ein Menschenrecht. Der Führerschein gehört zu den wichtigsten Freiheitsinstrumenten für junge und ältere Menschen. Dementsprechend relevant sind die neuen Regelungen, auf die sich heute Morgen Parlament und Rat geeinigt haben. Wichtig ist für mich, dass individuelle Mobilität dabei für alle Bürger zugänglich bleibt. Die Einigung bietet den Mitgliedstaaten viel Spielraum bei der Umsetzung. Deutschlands Straßen gehören bereits zu den sichersten in der EU. Als Vorreiter beim Thema Straßensicherheit bedarf es daher in Deutschland keinerlei weiterer bürokratischer Hürden beim Führerscheinerwerb oder Einschnitte in die individuelle Mobilität“, so der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe.

Fahrer-TÜV verhindert

Die zwischenzeitlich diskutierenden verpflichtenden Arztbesuche für ältere Fahrer konnten glücklicherweise abgewendet werden. Den Mitgliedstaaten steht nunmehr frei, wie sie die Fahrbefähigung von Autofahrern abfragen. Dabei kann zwischen einer medizinischen Überprüfung oder einem Selbsteinschätzungsbogen gewählt werden. Bei Führerscheinerneuerung können Mitgliedstaaten auch weiterhin nationale Systeme anwenden:
 
„Unabhängig vom Alter ist individuelle Mobilität nicht verhandelbar. Ältere Fahrer sind nachgewiesenermaßen sicher auf unseren Straßen unterwegs. Ich bin sehr froh, dass die Einigung den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, auf eine unbürokratische Umsetzung zu setzen. Ältere Fahrer dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Jeder Mensch altert anders und es kommen viele individuelle Faktoren zum Tragen - starre Altersgrenzen werden dem schlichtweg nicht gerecht. Die Bundesregierung ist daher aufgerufen, die neuen EU-Regeln bürokratiearm umzusetzen.“

Begleitetes Fahren für ganz Europa

Das bereits in Deutschland erprobte Erfolgsmodell des begleiteten Fahrens wird auf die gesamte EU ausgeweitet. Damit wird für jüngere Fahrer der Weg zum Führerschein einfacher. Der CSU-Europaabgeordneter Markus Ferber begrüßte dies:
 
„Begleitetes Fahren hat sich in Deutschland bewährt. Führerscheinneulinge lernen unter Aufsicht, verantwortungsvoll zu fahren. Es ist gut, diese Praxis nun auf europäische Ebene auszuweiten. Die neuen Regelungen geben den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, dieses Modell neben der Führerscheinkategorie B auch für weitere Führerscheinkategorien zu nutzen. Ein guter Schritt, um die Ausbildung von Fahrern für den professionellen Straßenverkehr zu verbessern und dem Fahrermangel entgegenzuwirken.“

Erhöhte Gewichtsklassen für Wohnmobile

Vereinfachung gibt es auch für Fahrer von Wohnmobilen. In Zukunft braucht es für Führerscheininhaber der Klasse B bei bis zu 4,25 Tonnen schweren Fahrzeugen lediglich ein einmaliges spezielles Training oder eine Prüfung. Wohnmobile mit alternativen Antrieben bis zu 4,25 Tonnen lassen sich bereits nach 2 Jahren unfallfreien Besitz des Führerscheins der Klasse B ohne weitere Hürden nutzen:
 
„Urlaub mit dem Wohnmobil boomt. Ich bin froh, dass wir für Fahrer von Wohnmobilen Erleichterungen umsetzen können und gleichzeitig dem Fakt Rechnung tragen, dass durch die Elektrifizierung auch diese Fahrzeuge schwerer werden.“, so Ferber.
 
Das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen muss nun noch von Rat und Parlament separat bestätigt werden, bevor die Änderung der Richtlinie dann anschließend in Kraft tritt.

 

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