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Entlastung für Handwerker bei Tachographenpflicht

Ferber fordert handwerkerfreundlichen Kompromiss bei Überarbeitung der Tachographen-Verordnung/ Europäische Verkehrsminister diskutieren morgen über Fahrtenschreiber

Beim Treffen der Verkehrsminister der EU-Mitgliedstaaten an diesem Donnerstag steht die Überarbeitung der Tachographen-Verordnung auf der Tagesordnung. Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, fordert von den europäischen Verkehrsministern, im Interesse der Handwerker die neuen Regeln für Fahrtenschreiber voranzutreiben.

„Die EU-Vorschriften in Sachen Fahrtenschreiber haben in den letzten Jahren die Handwerker verunsichert“, so Ferber, „deswegen muss im Zuge der Überarbeitung jetzt eine praxistaugliche Lösung geschaffen werden, um die Betriebe von der kosten- und zeitaufwändigen Aufzeichnungspflicht zu befreien.“

Der Überarbeitungsvorschlag der Europäischen Kommission der eine Ausweitung auf 100km vorsieht und derzeit im Europäischen Parlament diskutiert wird, geht Ferber, der auch Mitglied im Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament ist, nicht weit genug: „Im ländlichen Raum müssen Handwerksbetriebe häufig weite Strecken zurücklegen um Aufträge ausführen zu können, deswegen ist eine Ausweitung des Radius der Ausnahmeregelung für Handwerker auf 250 km dringend notwendig.“

Zudem forderte Ferber die Gewichtsgrenze von 7,5 Tonnen auf 12 Tonnen anzuheben: „Handwerker die im Baugewerbe tätig sind, nutzen schwerere Fahrzeuge. Die Erfahrung zeigt, dass die zulässige Gesamtmasse auch schnell überschritten wird, wenn leichtere Fahrzeuge mit Anhänger eingesetzt werden.“

Die aktuell geltende EU-Verordnung für Lenk- und Ruhezeiten legt eine 50 km-Grenze für den Einsatz eines Tachographen fest. „Das bedeutete bisher, dass, wenn ein Handwerker ein Fahrzeug von nicht mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse in einem Radius von mehr als 50 km um den Betrieb einsetzt, ein Fahrtenschreiber eingebaut sein muss“, erklärte der Europaabgeordnete.

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