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Entzug der Schweizer Börsenäquivalenz: keine politischen Spielchen zulasten der Finanzstabilität!

Schweizer Börsenäquivalenz läuft aus/ Ferber warnt vor gegenseitiger Blockade bei Zugang zu den Finanzplätzen

„Die Europäische Kommission sollte davon absehen, die Frage der Schweizer Börsenäquivalenz mit sachfremden Themen zu verknüpfen“, kommentiert der CSU-Finanzexperte Markus Ferber das drohende Auslaufen des Äquivalenzstatus Schweizer Börsen zum 30. Juni 2019. Damit dürften Banken und Vermögensverwalter aus der EU an der Schweizer Börse nicht mehr handeln, weil die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig zur europäischen anerkannt wird.
Die Europäische Kommission hatte den Äquivalenzstatus Schweizer Börsen in einem ungewöhnlichen Schritt bislang zweimal zeitlich befristet verlängert. Die jüngste Verlängerung läuft nun Ende Juni aus. „Die Kommission missbraucht die Börsenäquivalenz, um der Schweiz beim Rahmenabkommen Zugeständnisse abzupressen. Dafür war das Äquivalenzregime nie gedacht“, so der Europaabgeordnete. „Bei der Frage, ob Äquivalenzstatus gewährt wird oder nicht, geht es einzig und allein darum, zu prüfen, ob die technischen Kriterien erfüllt sind. Die Schweiz erfüllt diese Kriterien und dann sollte der Äquivalenzstatus auch gewährt werden.“ Ferber betont: „Äquivalenzentscheidungen sind keine politischen Entscheidungen, andernfalls müsste man das Europäische Parlament involvieren.“
Ferber sorgt sich auch, dass ein Entzug des Äquivalenzstatus und etwaige Gegenmaßnahmen der Schweiz am Ende vor allem Handelsplätzen in Drittstaaten zugutekommen: „Wenn sich die EU und die Schweiz gegenseitig den Zugang zu den Finanzplätzen blockieren, lachen am Ende vor allem Drittstaaten. Die Europäische Kommission erweist dem Finanzplatz EU damit einen Bärendienst.“

Hintergrund: 

Die EU regelt Ihr so genanntes „Drittstaaten-Regime“ in der Finanzmarktregulierung mittels Äquivalenzbeschlüssen. Wenn die EU ein den Rechts- und Aufsichtsrahmen eines Drittstaats als gleichwertig mit dem eigenen anerkannt, wird Marktteilnehmern aus diesem Drittstaat ein vereinfachter Zugang zu EU-Märkten gewährt und EU-Marktteilnehmer erhalten im Gegenzug einen erleichterten Zugang zum Markt des Drittstaates.
 

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