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EU begrenzt riskante Spekulationen an den Finanzmärkten

Abstimmung im Plenum über Leerverkäufe/ Vorgabe von klaren Spielregen notwendig/ Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte

Straßburg â¤" Für risikoreiche Finanzmarktprodukte wie Leerverkäufe wird es künftig verbindliche EU-Standards geben. Das Europäische Parlament in Straßburg stimmte heute über einheitliche Regeln für die Beschränkung von Leerverkäufen (Short Selling) und Kreditausfallversicherungen (CDS) ab. "Nicht jedes Finanzmarktgeschäft, das hohe Gewinne einfährt, ist sinnvoll. Wir müssen den gesamten Finanzmarkt im Auge haben, klare Spielregeln vorgeben und systemische Risiken eindämmen. Die neuen Transparenzregeln für zwei hochspekulative Finanzinstrumente werden künftig erheblich zur Stabilität der Finanzmärkte betragen", sagte der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament Markus Ferber.

Mit Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen können sich Anleger gegen das Risiko von Staatspleiten absichern. Ferber der als Schattenberichterstatter das Dossier für die EVP-Fraktion betreute, erklärte: "Ungedeckte CDS sind allerdings höchstriskant und dienen als Spekulation auf Staatspleiten von Ländern mit Haushaltsproblemen. Im Falle Griechenlands hat das die Spekulation auf eine Zahlungsunfähigkeit des Landes immer weiter angefacht. Um die Euro-Krise in den Griff zu bekommen brauchen wir daher einheitliche Regeln."

Ferber betonte, dass, auch wenn diese Instrumente zur Markteffizienz beitragen können und die Liquidität des Marktes steigern, sie in bestimmten Situationen doch hohe Risiken für die Finanzstabilität bergen. "Wir brauchen deshalb nicht nur mehr Transparenz und klare Befugnisse für die Aufsichtsbehörden, wir fordern auch einheitliche europäische Vorgaben für ungedeckte Kreditausfallversicherungen."

Bislang gab es keine einheitliche europäische Regelung zu Leerverkäufen. Nach der Krise haben die Mitgliedstaaten unterschiedlich reagiert. In Deutschland sind Leerverkäufe bereits seit Juli 2010 weitestgehend verboten. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen sich über die neuen Standards einigen.

 

Leerverkauf

Ein Leerverkauf ist der Verkauf eines Finanzinstruments, das zum Zeitpunkt der Verkaufvereinbarung zwar noch nicht im Besitz des Verkäufers ist, aber zu einem späteren Zeitpunkt und zu einem bereits vorab bestimmten Preis geliefert werden muss. Der Verkäufer spekuliert dabei auf einen Kursverlust des Wertpapiers bis zum Verkaufszeitpunkt. Wurde vor Geschäftsabschluss das Finanzinstrument noch nicht für den Weiterverkauf zu einem späteren Zeitpunkt geliehen, spricht man von einem ungedeckten Leerverkauf.

 

 

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