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EU braucht klare Rechtsgrundlage für delegierte Gesetzgebung

EU-Kommission legt lediglich Mitteilung vor / Komitologieverfahren wird ersetzt

Die Europäische Union benötigt nach Ansicht des Vorsitzenden der CSU-Gruppe im Europäischen Parlaments, Markus Ferber, eine klare Rechtsgrundlage für "delegierte" Rechtsakte. Diese ersetzen nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages das bisherige  "Komitologieverfahren", mit dem die EU-Kommission ohne explizite Zustimmung des Europäischen Parlaments die technischen Einzelheiten von EU-Richtlinien oder Verordnungen festlegen konnten. Die von der EU-Kommission heute vorgelegte Mitteilung bezeichnete Ferber als "ungenügend":

 

"Wir brauchen mehr Transparenz in der europäischen Gesetzgebung. Bisher wurden über das Komitologieverfahren wichtige Entscheidungen wie das Verbot der Glühbirne faktisch am Europäischen Parlament vorbei entschieden", so Ferber.

 

Unter dem Lissabon-Vertrag können der EU-Kommission Entscheidungen über die technische Durchführung von Rechtsakten übertragen werden (Artikel 290 über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dazu hat die Europäische Kommission heute eine Mitteilung vorgelegt.

 

"Wichtige Entscheidungen dürfen grundsätzlich nicht hinter verschlossenen Türen in einzelnen Expertengremien gefällt werden, sondern müssen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat bestätigt werden", so Ferber.

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