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EU-Emissionshandel: Alle Fluggesellschaften müssen ran

Europa darf sich nicht erpressen lassen / EuGH bestätigt Drittstaaten-Regelung

Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätige heute in seinem Urteil, dass die Einbeziehung von Drittstaaten in das Emissionshandelssystem für den Luftverkehr nicht gegen internationales Rechts verstoße.

 

Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, begrüßte das heutige Urteil zur Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten und warnte: "Wir sollten uns durch politische und wirtschaftliche Drohgebärden und angekündigte Vergeltungsmaßnahmen seitens der Drittstatten nicht erpressen lassen. Europa muss jetzt zeigen, dass es international eine gleichberechtigte Rolle zu Ländern wie den USA oder China spielt."

„Es kann nicht sein, dass es für die europäische Luftfahrtindustrie zu Wettbewerbsnachteilen kommt, weil sie sich an Klimaschutzziele hält. Ausgerechnet die größten Luftverpester wie die USA und China, die bislang nicht durch ihre klimapolitisches Engagement geglänzt haben, hätten ohne dieses Urteil ein Freiticket für Starts und Landungen auf EU-Boden gehabt", sagte Ferber, der auch Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments ist.

Die Anwendung des Emissionshandelssystems im Flugverkehr wurde ausgiebig in allen EU-Institutionen geprüft und für mit internationalem Recht vereinbar befunden, dies bestätigte der EuGH mit dem heutigen Urteil. Damit werden ab dem 1. Januar 2012 Fluglinien aus Drittstaaten in das europäische Emissionshandelssystem aufgenommen. Luftverkehrsunternehmen aus Staaten wie den USA oder China müssen bei Starts und Landungen auf EU-Boden dann ebenso wie die europäischen Luftfahrtunternehmen für ihren Kohlendioxidausstoß Zertifikate erwerben. Die amerikanische Flugverkehrsorganisation ATA sowie drei weitere Fluglinien klagten gegen die Beteiligung am Emissionshandel vor dem Europäischen Gerichtshof.

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