Die neue EU-Finanzmarktaufsicht wird mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet sein. Das Europaparlament hat heute ein entsprechendes Gesetzespaket verabschiedet. Grenzüberschreitend tätige Großbanken oder Versicherungen sollen künftig nicht mehr in der Hand der nationalen Aufseher liegen. In Krisensituationen oder bei Uneinigkeit der nationalen Aufseher soll die europäische Aufsicht das letzte Entscheidungsrecht über die zu treffenden Maßnahmen haben. "In Streit- und Krisenfällen hat die EU-Aufsicht das letzte Wort. In dieser wichtigen Frage hat sich das Parlament durchgesetzt", sagte der Schattenberichterstatter der EVP-Fraktion für die Architektur der Bankenaufsicht, Markus Ferber (CSU).
Die künftige EU-Finanzmarktaufsicht soll aus drei Behörden bestehen, der Wertpapieraufsicht (ESMA), der Bankenaufsicht (EBA) sowie der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht (EIOPA). "Wir haben zu recht fraktionsübergreifend gefordert, dass bei grenzüberschreitend tätigen Instituten auch die pan-europäische Aufsicht zuständig sein muss. Denn das ist doch die Grundidee der stabilisierenden Wirkung einer zentralen Aufsicht mit dem notwendigen Überblick", so Ferber.
Die drei neuen Behörden sollen zunächst auf drei Jahre befristet auf die Standorte London (Banken), Frankfurt (Versicherungen) und Paris (Börsen) verteilt sein. Die Europäische Kommission soll dann einen Bericht erstellen, ob diese Aufteilung funktioniert. "Die Praxis muss zeigen, ob drei verstreute Behörden reibungslos arbeiten können, oder ob wir nicht doch eine Bündelung an einem Arbeitsort brauchen", sagte der CSU-Europaabgeordnete.
Nach formaler Billigung durch die EU-Finanzminister soll die neue EU-Finanzmarktaufsicht bereits zu Beginn des kommenden Jahres startklar sein.