Der schwäbische Europaabgeordnete, Markus Ferber möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger in Schwaben von EU-Fördermitteln profitieren. Jetzt besteht für Städtepartnerschaften wieder die Möglichkeit sich für EU-Gelder zu bewerben. "Besonders Städtepartnerschaften leisten einen unerlässlichen Beitrag dazu, Bürger aus verschiedenen Ländern zusammen zu bringen und sie für die europäische Idee zu begeistern."
Markus Ferber will den Städtepartnerschaften bei der Antragsstellung helfen und unter die Arme greifen. Deswegen verschickt er in diesen Tagen an alle Städtepartnerschaften in Schwaben wieder seinen <link fileadmin ferber_daten pdf _blank download leitfaden>Leitfaden zur Antragsstellung. "Das A und O bei der Antragsstellung ist es die Fristen einzuhalten und sein Projekt überzeugend zu präsentieren", erklärt Ferber.
Wer kann am Programm teilnehmen? Städte, Gemeinden und Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln, mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder.
Was sind die Teilnahmekriterien? An einem Projekt müssen Kommunen/Partner aus mindestens zwei förderfähigen Ländern (mind. Eines davon ein EU-Mitgliedstaat) beteiligt sein. Die Bürgerbegegnung muss in einem der teilnahmeberechtigten Länder stattfinden. Die Projekte sollen unterschiedliche Arten von Organisationen und verschiedene Bevölkerungsgruppen einbeziehen. An einem Projekt müssen mind. 25 eingeladene Personen teilnehmen.
Was sind die Fristen für Städtepartnerschaften? Die erste Frist ist der 1. März 2018 und betrifft Projekte, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 31. März 2019 beginnen. Bei der zweiten Einreichfrist handelt es sich um den 1. September 2018. Diese betrifft Projekte, die zwischen dem 1. August 2019 und dem 30. September 2019 beginnen.
Wieviel Zuschuss ist möglich? Die maximale Höhe der der Finanzhilfe pro Projekt beträgt 25 000 EUR. Was sind die Schwerpunktthemen der kommenden Jahre? Für die Jahre 2018 bis 2020 wurden mehrjährige Schwerpunktthemen festgelegt, deren Berücksichtigung zusätzliche Punkte in der Bewertung des Zuschussantrages bringen kann, jedoch nicht obligatorisch ist:
- Debatte über die Zukunft Europas und Überwindung der Euroskepsis
- Förderung der Solidarität in Krisenzeiten
- Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses und Bekämpfung der Stigmatisierung von Migranten und Minderheiten
-Europäisches Jahr des Kulturerbes 2018
Den offiziellen deutschsprachigen Förderleitfaden sowie umfassende Informationen zum Förderprogramm findet man selbstverständlich auch im Internet unter folgenden Links: <link https: eacea.ec.europa.eu sites eacea-site files comm-2013-00367-00-00-de-tra-00.pdf>eacea.ec.europa.eu/sites/eacea-site/files/COMM-2013-00367-00-00-DE-TRA-00.pdf
<link http: www.kontaktstelle-efbb.de>www.kontaktstelle-efbb.de
Das nötige Antragsformular findet man nach entsprechender Registrierung unter folgendem Link: <link http: ec.europa.eu education participants portal desktop en home.html>ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/home.html
Den Leitfaden von Markus Ferber finden Sie <link fileadmin ferber_daten pdf download>hier.