Die Sonderklausel für Tschechien und eine Positionsbestimmung zur Finanzierung der Klimahilfen für Entwicklungsländer halten die EU arbeitsfähig. Das sagten der Vorsitzende und der Co-Vorsitzende der deutschen Unionsabgeordneten im Europaparlament, Werner Langen (CDU) und Markus Ferber (CSU). "Die Ausnahme von der Grundrechtecharta für Tschechien ist ein gangbarer Ausweg aus der Obstruktionspolitik von Klaus. Einen Schönheitspreis kann man damit allerdings nicht gewinnen", so die beiden Europaabgeordneten.
Die Schlusserklärung des Gipfels stellt fest, dass die EU-Grundrechtecharta nur die Anwendung von EU-Recht betrifft. Daneben wird Tschechien zugesagt, dem nächsten EU-Beitrittsvertrag ein Protokoll beizufügen, welches das bestehende Protokoll über die Anwendung der Grundrechte auf Tschechien ausdehnt. Bisher umfasst es nur Polen und Großbritannien. Das Protokoll legt dar, dass für die betreffenden Länder keine neuen einklagbaren Rechte geschaffen werden. "Damit ist man den Bedenken von Klaus weitestmöglich entgegen gekommen. Wir gehen davon aus, dass damit seiner Unterschrift nach dem Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts am kommenden Dienstag nichts mehr im Wege steht", sagten die beiden Unionspolitiker.
Die Gipfel-Einigung zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern bezeichneten Langen und Ferber als "richtige Strategie". Bei der EU-internen Lastenteilung wollen die Staats- und Regierungschefs mit Rücksicht auf Polen und andere osteuropäische Staaten die Zahlungsfähigkeit der weniger wohlhabenden EU-Staaten berücksichtigen. Wegen deutscher Bedenken werden noch keine konkreten Zahlen für die Hilfen genannt. "Erst müssen die Zusagen und Ergebnisse aller Länder - auch der USA und Chinas - auf dem Tisch liegen. Danach kann man die Gesamtsumme der EU-Gelder für die Klimahilfen für Entwicklungsländer festlegen", so Langen und Ferber.