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EU-Neuregelung Kfz-Sektor: Investitionen der Händler gefährdet

Einschränkung des Mehrmarkenvertriebs / Kommission stellt neue Gruppenfreistellungsverordnung vor / Kritik im Europaparlament

Die Europäische Kommission will das bestehende EU-Regelwerk für den Verkauf und die Wartung von Neuwagen wieder ändern. Heute Mittag will die Brüsseler Behörde die Neufassung  der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung vorstellen. Dabei sollen die Einschränkungen für Verträge zwischen Automobilherstellern und Händlern weitgehend aufgehoben werden.  "Die bisherige Praxis hat sich bewährt und zu mehr Wettbewerb geführt. Wenn jetzt wieder neue Regeln gelten, schadet das den Händlern, die aufwändig in ihre Verkaufsräume und den Mehrmarkenvertrieb investiert haben", sagte der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europaparlament, Markus Ferber.

 

Die Kommission ist der Auffassung, dass sich die Wettbewerbssituation beim Vertrieb und bei der Wartung von Neuwagen verbessert hat. Die gegenwärtigen Regeln laufen Ende Mai aus. Daher soll die Anschlussregelung, die ab 1. Juni gilt, weniger streng ausfallen.  "Der Befund der Kommission ist richtig. Die Schlussfolgerung aber falsch. Wenn Hersteller und Importeure den Mehrmarkenvertrieb wieder einschränken können, führt das wieder zu einer Konzentration der Händler. Die kleinen Händler auf dem Land müssen dann aufgeben. Das jetzige Regelwerk sollte beibehalten werden, da es sich  in der Branche und bei den Verbrauchern bewährt hat", so Ferber.

 

Die Kommission möchte eine Bezugspflicht von bis zu 80 Prozent an Neuwagen nur eines Herstellers ermöglichen. "Viele kleinere Betriebe sind nicht überlebensfähig, wenn sie nur eine Marke verkaufen. Dazu bleiben sie auf ihren Investitionen sitzen, die sie seit der letzten Regeländerung 2002 getätigt haben. Das ist genau das Gegenteil von Mittelstandsförderung", sagte der CSU-Europaabgeordnete.

 

Ein Entschließungsentwurf des Europaparlaments, der aufgrund der Flugverkehrskrise erst Anfang Mai verabschiedet werden kann, kritisiert die Verschiebung des Kräfteverhältnisses zwischen Hersteller und Händler: "Die wirtschaftliche Macht dieser beiden Handelspartner ist sehr unterschiedlich. [...] Die Verbraucher sollten weiterhin alle Möglichkeiten haben, Neuwagen zu möglichst günstigen Preisen zu erwerben." Bei der Wettbewerbspolitik entscheidet die Europäische Kommission autonom. Die neuen Regeln sollen bis 2022 gelten.

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