In das seit Jahren blockierte Zinsbesteuerungsabkommen der EU kommt endlich Bewegung. Der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber, begrüßte die heutige Entscheidung der EU-Finanzminister. "Es wird höchste Zeit, dass wir innereuropäische Steuerschlupflöcher schließen und damit glaubwürdiger in Verhandlungen mit anderen Steueroasen gehen können."
Konkret geht es um die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Zinsbesteuerungsrichtlinie innerhalb der EU sowie um ein in die gleiche Richtung gehendes Mandat für die Kommission zu Verhandlungen mit Drittstaaten wie der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino. "Nur wenn wir in Europa das Haus sauber haben und alle die Spielregeln einhalten, können wir auf der gleichen Grundlage Abkommen mit anderen schließen."
Durch das langsame Umdenken Luxemburgs und Österreichs sind nun Verhandlungen mit Drittstaaten in greifbarer Nähe. Beide EU-Mitglieder haben bis dato ein solches Abkommen blockiert, da sie selbst durch die bestehende Richtlinie noch Ausnahmeregelungen genießen. "Wir können mit Drittländern wie der Schweiz nur dann Erfolge erzielen, wenn wir als EU eine weiße Weste haben nirgendwo selbst angreifbar sind", sagte Ferber.
Der CSU-Europaabgeordnete betonte, dass es nicht nur um die Einnahmen durch die Zinsbesteuerung gehe, sondern auch darum, woher das Vermögen kommt. Daher plädiert er für die Erweiterung der bestehenden Zinssteuerrichtlinie, die 2005 in Kraft getreten ist und bisher nur den automatischen Informationsaustausch von Zinserträgen umfasst. "Schon vor der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde darüber diskutiert. Jetzt müssen wir die Chance beim Schopfe packen und die Richtlinie auf weitere Einkommen ausdehnen." Dafür ist unter den Mitgliedstaaten Einstimmigkeit erforderlich. "Die Kommission muss jetzt zügig Vorschläge vorlegen, um den Informationsaustausch über Steuerbürger auf alle relevanten Staaten auszudehnen", forderte der Europaabgeordnete.
Hintergrund: Nach der aktuell geltenden EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie teilen sich 25 Mitgliedstaaten gegenseitig mit, wenn ein Geldanleger aus einem anderen EU-Land Zinserträge erwirtschaftet hat. Diese werden dann nach den Regeln des Heimatlandes des Bankkunden besteuert. Für Österreich und Luxemburg gelten noch Ausnahmeregeln. Ohne Angaben zu den Bankkunden führen sie lediglich eine Quellensteuer an die anderen Staaten ab.