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EuGH-Urteil: Sozialleistungen

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Melchior Wathelet, hat heute klargestellt, dass Unionsbürger in einem anderen EU-Mitgliedsstaate während der ersten drei Monate vom Bezug bestimmter Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, MdEP erklärte dazu:

"Ich begrüße die klare Aussage des Generalanwalts, dass die Idee der Freizügigkeit nicht mit dem freien Zuzug in die deutschen Sozialsysteme gleichzusetzen ist. Ich erwarte nun, dass der Europäische Gerichtshof dieser Argumentation bei der Urteilsverkündung folgt. Denn diese Rechtsauffassung schafft Klarheit für die deutschen Gerichte und verhindert den gezielten Missbrauch der Sozialsysteme in Europa."

Hintergrund: Das Plädoyer des Generalanwaltes können Sie unter folgendem Link einsehen: <link http: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp150060de.pdf>curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-06/cp150060de.pdf

 

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