„Mitgliedstaaten in Not dabei zu helfen, mit den hohen Arbeitslosenzahlen umzugehen, ist ein vernünftiger Ansatz, der Fokus auf Kurzarbeit ist richtig. Die Krisensituation darf aber nicht dazu führen, dass normale demokratische Prozeduren außer Kraft gesetzt werden“, kommentiert der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber den heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Vorschlag für ein Arbeitslosenrückversicherungssystem.
Nicht am Europäischen Parlament vorbei:
Kritisch sieht Ferber die von der Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage, Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die keine Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsieht: „Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nach dem Ende der Krise wieder zurückgedreht werden. Wenn hier aber zentrale Weichenstellungen für die Zusammenarbeit der nationalen sozialen Sicherungssysteme gestellt werden, muss das Europäische Parlament eingebunden werden. Es dürfen nicht mittels einer Notfallprozedur einfach Pflöcke eingeschlagen werden.“
Strikte Leitplanken setzen:
Ferber betont, dass einige zentrale Voraussetzungen für eine stärkere Integration der sozialen Sicherungssysteme derzeit eigentlich nicht gegeben sind und daher strikte Leitplanken notwendig sind. „Die europäischen Arbeitsmärkte sind derzeit nur unzureichend integriert - das wäre eigentlich eine Vorbedingung für ein gemeinsames Sicherheitsnetz. Es braucht daher strikte Leitplanken und eine Befristung für die Zeit der Krise. Sonst besteht die Gefahr, einen allgemeinen und permanenten Transfermechanismus zu schaffen.“
Offene Fragen müssen beantwortet werden:
Für den CSU-Europaabgeordneten muss die Kommission auf einige zentrale Fragen überzeugende Antworten geben: „Was passiert mit Mitgliedstaaten, die bereits ein funktionierendes und solide finanziertes System für Kurzarbeitergeld haben? Handelt es sich hier um eine Einbahnstraße oder ergibt sich auch für Staaten wie Deutschland ein Mehrwert?“