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Europäische-Kontonummer IBAN kommt

Einigung zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr/ Lastschriftverfahren bleibt/ alte Kontonummern im Inland bis 2016 gültig

Mit einheitlichen europäischen Regeln beim Zahlungsverkehr sollen Überweisungen, Lastschriften und Bankkarten in allen beteiligten EU-Ländern künftig nach dem gleichen System funktionieren. Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament begrüßte die Einigung zwischen dem Europäisches Parlament, Rat und der Kommissionzur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area â¤" SEPA). „Zu einem europäischen Binnenmarkt gehören grenzüberschreitende Überweisungen, die kostengünstig und sicher für den Verbraucher sind.“

Ferber erklärte, dass es in Deutschland lange Bedenken gegen SEPA gegeben habe. Die deutschen Banken hielten an der gewohnten Kombination aus Kontonummer und achtstelliger Bankleitzahl fest, während Nachbarländer wie Frankreich und Belgien längst für alle Konten die IBAN nutzen. Bei grenzüberschreitenden Geschäften wird die IBAN bereits benutzt. „Für die deutschen Bankkunden bedeutet die Einigung, dass sie ihre alten Kontonummern bis 2016 benutzen dürfen, wenn die Banken im Zahlungsverkehr für eine automatische Umstellung sorgen“, so Ferber.

Der CSU-Europaabgeordnete, der auch Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung ist, betonte, dass mit der Einigung das in Deutschland bewährte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) nun unter SEPA europafähig werden kann. „Kostengünstiges Bezahlen mit Karte durch Unterschrift und anschließender Abbuchung per Lastschrift ist damit auch künftig für den Verbraucher möglich. Außerdem bleiben unter SEPA auch alte Lastschrift-Aufträge bestehen und das bisherige bedingungslose Widerrufsrecht bei Abbuchungen vom eigenen Konto durch Lastschrift bleibt erhalten.“

„Der zügigen Umsetzung von SEPA steht nun nichts mehr im Weg und wir kommen dem Ziel einer Vereinfachung des Zahlungsverkehrs im EU-Binnenmarkt mit großen Schritten näher.“

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