Am 13. Juli hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), der im Europäischen Parlament für die Überarbeitung des Kommissionsvorschlags zur Reform der Feuerwaffenrichtlinie zuständig ist, über seinen Bericht abgestimmt. Der Ausschuss hat viel Arbeit geleistet und hat den überzogenen Vorschlag der Kommission überarbeitet und abgemildert. Ich habe diesen Prozess aktiv und kritisch verfolgt und mich dafür eingesetzt, dass die Interessen unserer Jäger und Schützen gewahrt werden.
Gerne möchte ich Sie über die wichtigsten Punkte informieren:
1. Keine medizinischen Tests als Voraussetzung für eine Waffenrechtliche Erlaubnis
Der Binnenmarktausschuss hat sich gegen europaweit verbindliche medizinische Untersuchungen als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis ausgesprochen. Medizinische Untersuchungen sollen ins Ermessen der einzelnen Mitgliedsaaten gestellt werden.
2. Keine Beschränkung der Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis auf 5 Jahre
Der Ausschuss hat sich gegen eine Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis auf 5 Jahre ausgesprochen. Die Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung soll in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden, vorausgesetzt diese haben ein kontinuierliches Überwachungssystem ("continuous monitoring") eingerichtet. In Deutschland ist dies bereits jetzt der Fall. Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Im deutschen Recht besteht somit kein Änderungsbedarf.
3. Halbautomatische Waffen und Magazine, die bisher in Deutschland von Jägern und Sportschützen genutzt werden, sind weiterhin erlaubt
Die halbautomatischen Waffen oder Magazine, die in Deutschland bei der Jagd oder für den Schießsport eingesetzt werden, können auch weiterhin verwendet werden. Der Ausschuss hat sich gegen eine Einschränkung für die Jagd oder den Schießsport ausgesprochen. Jedoch sollen der Erwerb und der Besitz von großen Magazinen in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. In Deutschland ist der Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz von großen Magazinen, bereits verboten.
4. Ausnahmeregeln für Museen und Sammler
Museen und Sammler können weiterhin Waffen besitzen, die als verboten eingestuft sind. Für Museen und Sammler sollen Ausnahmeregeln für den Besitz von verbotenen Waffen (Kategorie A) gelten.
5. Natürliche Personen können weiterhin Fernabsatz von Feuerwaffen betreiben
Der Fernabsatzhandel und damit der Online-Handel sollen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin für natürliche Personen möglich sein.
Im nächsten Schritt wird nun im Herbst die Plenarabstimmung stattfinden. Ich sehe den Vorstoß der EU-Kommission zur Reform der Feuerwaffenrichtlinie nach wie vor äußerst kritisch. In meinen Augen geht der Vorschlag in die falsche Richtung und erfüllt sein Hauptziel, nämlich die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, nicht. Um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, müssen wir gegen den illegalen Waffenhandel und nicht gegen legale Waffenbesitzer vorgehen. Der Vorschlag steht in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen und verletzt das Subsidiaritäts- und das Proportionalitätsprinzip.
In Deutschland haben wir bereits ein äußerst strenges Waffengesetze und stellen damit einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen sicher. Unsere strengen Regeln sollten als Vorbild für andere EU-Mitgliedsstaaten gelten. Jäger und Sportschützen müssen von der Feuerwaffenrichtlinie ausgenommen werden, hier gehe ich keine Kompromisse ein.
Mir ist es wichtig, dass keine Verschärfungen des deutschen Rechts erfolgen, ansonsten werde ich den Vorschlag bei der Plenarabstimmung ablehnen.