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Europäisches Parlament schafft mehr Verbraucherschutz bei neuen Bezahlmethoden

EU-weit sicheres Bezahlen und strengen Verbraucher- und Datenschutz bei Zahlungsdienstleistungen

Waren, Dienstleistungen oder Spenden über die Mobilfunkrechnung bezahlen oder die Kinorechnung online abwickeln: Durch die Digitalisierung verändert sich auch der Markt der Zahlungsdienstleistungen. Neben den klassischen Zahlungen in Bar oder über das Bankkonto drängen neue Anbieter auf den Markt und neue Möglichkeiten, wie Zahlungen getätigt werden können, entstehen. Um den Verbraucher- und Datenschutz auch bei den neuen Diensten zu sichern, musste die EU-Zahlungsdienstleistungsrichtlinie (PSD) aus dem Jahr 2007 den heutigen Anforderungen angepasst werden. Heute Nachmittag einigten sich das Europäische Parlament, die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf die neuen europaweiten Regeln.

"Künftig können Kunden die neuen innovativen Zahlungsdienste mit einem sicheren Gefühl nutzen", erklärte der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber, der die Trilogverhandlungen leitete. "Die neuen Dienste bieten dem Kunden tollen Service und mehr Angebote beleben den Markt. Aber durch die neuen Zahlungsmöglichkeiten darf es nicht zu einem Wettbewerb nach unten beim Daten- und Verbraucherschutz kommen. Das Kernanliegen der gesamten Überarbeitung war deshalb eine richtige Balance zwischen dem Marktzugang für Anbieter und dem Verbraucherschutz zu schaffen."

Die wichtigsten Verhandlungsergebnisse fasste Markus Ferber, wie folgt zusammen: "Ein großer Erfolg des Europäischen Parlament ist es, dass künftig bei jedem Bezahlvorgang der Kunde ein uneingeschränktes Widerrufsrecht hat. Zudem war es uns als Parlament ein großes Anliegen, dass bei einem Betrug der Verbraucher nur im Falle grober Fahrlässigkeit haftet." Damit es nicht zu Zahlungsausfällen kommen kann, werden Zahlungsdienstleister künftig verpflichtet Versicherungen abschließen. Außerdem bekommen nationale Behörden Instrumente an die Hand, um im Betrugsverdacht eingreifen zu können.

Dem Trilogergebnis müssen das Plenum des Europäischen Parlaments und der Ministerrat noch zustimmen. Anschließend tritt die Richtlinie nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union stufenweisen in Kraft.

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