CSU Logo CSU Logo EVP Logo EVP Logo Light

Europäisches Parlament schafft mehr Verbraucherschutz beim elektronischen Bezahlen

Plenum bestätigt die neuen Regeln für sicheres bargeldloses Bezahlen / strenger Verbraucher- und Datenschutz bei neuen Zahlungsdienstleistungen

Waren, Dienstleistungen oder Spenden über die Mobilfunkrechnung bezahlen oder die Kinorechnung online abwickeln: Durch die Digitalisierung verändert sich auch der Markt im Zahlungsverkehr rasant und immer mehr Verbraucher greifen immer öfter auf diese Bezahlmethoden zurück. Dieser Markt des elektronischen Zahlungsverkehrs soll sicherer und zuverlässiger werden. Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg die neuen Regeln bestätigt.

"Wer online einkauft und auf andere Zahlungsdienstleister zurückgreift, kann sich künftig auf eine sichere Abwicklung verlassen, denn die neuen Anbieter müssen den Datenschutz und eine sichere Verschlüsselung gewährleisten. Der Verbraucher kann die neuen innovativen Zahlungsdienste mit einem sicheren Gefühl nutzen", erklärte der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber, der die Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedsstaaten leitete.

Die wichtigsten Neuerungen fasste Markus Ferber, wie folgt zusammen: "Ein großer Erfolg des Europäischen Parlament ist es, dass künftig bei jedem Bezahlvorgang der Kunde ein uneingeschränktes Widerrufsrecht hat. Zudem war es uns als Parlament ein großes Anliegen, dass bei einem Betrug der Verbraucher nur im Falle grober Fahrlässigkeit haftet." Damit es nicht zu Zahlungsausfällen kommen kann, werden Zahlungsdienstleister künftig verpflichtet Versicherungen abzuschließen. Außerdem bekommen nationale Behörden Instrumente an die Hand, um im Betrugsverdacht eingreifen zu können.

"Die neuen Dienste bieten dem Kunden tollen Service und mehr Angebote beleben den Markt. Aber durch die neuen Zahlungsmöglichkeiten darf es beim Daten- und Verbraucherschutz nicht zu einem Wettbewerb nach unten kommen. Das Kernanliegen der gesamten Überarbeitung war deshalb eine richtige Balance zwischen dem Marktzugang für Anbieter und dem Verbraucherschutz zu schaffen. Dies ist am Ende gelungen", so Ferber abschließend.

Die Regeln sollen von 2017 an gelten. Sie sind der zweite Teil der EU-Richtlinie zu Zahlungsdienstleistungen.

Besuchen Sie das Europäische Parlament und
treffen Sie mich für ein persönliches Gespräch!

Tauchen Sie ein in die Atmosphäre des Europäischen Parlaments! Nehmen Sie an Besichtigungen und Plenarsitzungen teil, treffen Sie mich persönlich und erfahren Sie mehr über die Arbeit der EU.
Ich freue mich auf Sie!

Jetzt weitere Einzelheiten erfahren!

Oder Nehmen Sie direkt Kontakt auf und teilen Sie mir Ihre Fragen und Anliegen mit:

T.:  0 821 349 2110
M.: info@markus-ferber.de

Unterschrift Markus Ferber
Bleiben Sie informiert und folgen Sie mir auf Social Media: