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Eurovignette: Unreife Verkehrspolitik!

Aufgeweichte Zweckbindung/ Mit Lärmabgabe wird Nutzer doppelt bestraft

Nach langen Verhandlungen verabschiedete das Europäische Parlament heute eine neue Berechnungsmethode bei der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge.

In dem Gesetzestext spricht das Parlament eine "starke Empfehlung" an die Mitgliedstaaten aus, die Mauteinnahmen wieder in den nachhaltigen Verkehr und  in das transeuropäische Verkehrsnetz zu investieren.

"Ich bin darüber enttäuscht, dass mit dieser Formulierung die Zweckbindung aufgeweicht wurde. Es ist nur recht und billig, dass die Mitgliedstaaten die Gelder vollständig in eine bessere Infrastruktur investieren, so dass die Abgabe dem Wohle des Gebührenzahler zugute kommen kann. Nun haben wir wieder die Situation, dass die Mautgelder auch zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht werden können. Das ist unreife Verkehrspolitik, die gegen den Nutzer geht", kritisiert Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.

Die Zweckbindung ist nur für Mauteinnahmen in ökologisch sensiblen Bergregionen, wie z. B. den Alpen oder grenzüberschreitende Strecken wie den Brennerpass rechtlich vorgeschrieben. Des Weiteren beinhalten die externen Kosten die durch den Verkehr verursachte Lärmbelastung und Luftverschmutzung.

"Was den Lärm angeht, wird der Bürger doppelt abgezockt: Mit seinen Steuerabgaben finanziert er den Bau von Lärmschutzwänden und dann ein weiteres Mal mit der Mautabgabe", kritisiert Ferber. Darüber hinaus wird die Bahn wieder einmal von den Kosten verschont. Wenn schon eine Lärmabgabe, dann muss diese auch für die Schiene gelten, ansonsten ist hier kein fairer Wettbewerb mehr gegeben", so der CSU-Europaabgeordnete.

Ob ein Mitgliedstaat eine LKW-Maut einführt, obliegt weiterhin im Ermessen der Regierungen, ebenso wie die Entscheidung, Kleinlaster zwischen 3,5t und 12t von der Maut auszunehmen.

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