Hintergrund:
Auslöser der aktuellen Diskussion ist eine Forderung, die der Rechtsausschuss des EU-Parlaments beschlossen hat. Im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzes zum europäischen Urheberrecht (Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft). Ziel des Berichts ist es, die Richtlinie von 2001 zu reformieren und das Urheberrecht an die digitalen Entwicklungen der letzten Jahre und damit an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.
Fakten:
Mit der Plenarabstimmung am 9. Juli wird noch keine Europäische Urheberrechtsreform beschlossen. Mit diesem Bericht gibt das Europäische Parlament Empfehlungen an die Europäische Kommission, an welchen Stellen das europäische Urheberrecht überarbeitet werden sollte. Die EU-Kommission wird in den nächsten Monaten einen Legislativvorschlag erarbeiten, welcher dann den regulären europäischen Gesetzgebungsprozess durchläuft.
Panoramafreiheit:
In dem Bericht geht es unter anderem um die sogenannte Panoramafreiheit. Die Panoramafreiheit erlaubt es, Fotos und Panoramaaufnahmen auf öffentlichem Grund zu machen. In der Europäischen Union bestehen große Unterschiede im Bereich der Panoramafreiheit, in Frankreich ist diese beispielsweise beschränkt, wohingegen Panoramafreiheit in Deutschland ohne Einschränkungen gegeben ist.
Im Bericht des Rechtsausschuss (JURI) ist ein Änderungsantrag des liberalen französischen Abgeordneten Jean-Marie Cavada enthalten, der darauf abzielt, die Panoramafreiheit in der EU einzuschränken. Laut Cavada sollen Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein.
Auswirkung:
Selbstverständlich müssen die Rechte von Urhebern und Autoren im Zeitalter der Digitalisierung umfassend geschützt werden. In der Praxis bedeutet der Vorschlag von Cavada jedoch, dass der einzelne Bürger beim Hochladen seiner privaten Fotos in sozialen Netzwerke wie facebook zuerst eine Genehmigung des Urhebers oder des Künstlers einholen muss, bevor er seine privaten Fotos veröffentlichen darf. Ansonsten muss man rechtliche Schritte seitens des Urhebers befürchten.
Meine Meinung:
Ich spreche mich ausdrücklich dafür aus, hier nicht aus falschem Datenschutzverständnis eine abenteuerliche Gesetzgebung einzuführen. Panoramafreiheit heutzutage nicht 100%ig zu erlauben, ist im 21. Jahrhundert ein weltfremder Ansatz. Seine privaten Fotos nicht mehr mit den eigenen Freunden online teilen zu dürfen, ist nicht nachvollziehbar. Diese geforderte Einschränkung des JURI-Ausschuss ist nicht zeitgemäß und entspricht einem "Pseudo-Schutz". Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass Panoramafreiheit in der EU auch zukünftig gegeben ist.