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Ferber fordert Exit-Strategie bei Staatsverschuldung

Kommission stellt Überlegungen zur Fiskalpolitik/ Markus Ferber warnt vor Schuldenexzessen und flexibler Verschuldung



„Wir müssen sehr aufpassen, dass die Corona-Krise nicht direkt in die nächste Schuldenkrise führt“, warnt der CSU-Europapolitiker und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, anlässlich der heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Mitteilung zur Fiskalpolitik in Covid-Zeiten. „Kommissar Gentiloni hat im vergangenen Jahr, das Kommando zum Öffnen der Schleusen gegeben, hat aber bisher kein überzeugendes Konzept vorlegen können, wie man diese jemals wieder schließen kann“, kritisiert der Finanzexperte.

Exit-Strategie notwendig:

„Genau wie beim Lockdown brauchen wir auch in der Fiskalpolitik eine Exit-Strategie aus der aktuellen Situation“, fordert der CSU-Finanzexperte. Ferber macht insbesondere das in der Krise rapide angestiegene Niveau der Staatsschulden Sorgen: „Der Referenzwert für die Staatsverschuldung wurde einmal auf 60% des Bruttoinlandsprodukts festgeschrieben, inzwischen steuern wir langsam schon auf den doppelten Wert zu. Das sollte alle Alarmglocken schrillen lassen.“

Hohes Schuldenniveau nicht nachhaltig:

„Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass das niedrige Zinsniveau die hohen Schulden plötzlich tragfähig macht. Wir sollten uns aber darüber im Klaren sein, dass die Zinslast irgendwann auch wieder steigen kann und dann wird es für viele Mitgliedstaaten sehr schnell sehr brenzlig“, so Ferber. Der CSU-Europaabgeordnete betont: „Ich finde es sehr besorgniserregend, wie schnell Ereignisse wie die griechische Staatsschuldenkrise bei der Kommission in Vergessenheit zu geraten scheinen. Wer nicht aus den Fehlern der Vergangenheit lernen will, droht sie zu wiederholen.“

Keine Flexibilisierung der Fiskalregeln nötig:

Überlegungen hin zu einer größeren Flexibilisierung des Stabilitäts- und Wachstumspakts hält Ferber indes für brandgefährlich: „In den vergangenen Jahren krankten die europäischen Schuldenregeln nicht an zu wenig Flexibilität, sondern daran, dass die Kommission wiederholt vor einer strikten Anwendung zurückgeschreckt hat.“ Auch von einer regulatorischen Vorzugsbehandlung für nachhaltige oder wachstumsfördernde Investitionen hält Ferber nichts: „Wenn wir anfangen, neue grundsätzliche Ausnahmetatbestände zu definieren, kommen wir ganz schnell auf die schiefe Ebene. Wir werden uns dann noch wundern, welche Kreativität die Mitgliedstaaten an den Tag legen werden, um ihre Staatsausgaben in die neuen Definitionen von nachhaltigen oder wachstumsfördernden Investition zu pressen.“

 

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