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Ferber: Keine Privatisierung der Trinkwasserversorgung

Abstimmung im Ausschuss über Konzessionsvergabe/ Kommunalfreundliche Lösung bei Vergabe von Trinkwasserkonzessionen

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament stimmt morgen über den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen ab. Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, erklärte: "Die Trinkwasserversorgung ist eines unserer wertvollsten Güter und darf nicht in die Hände von Großkonzernen fallen."

"Der Einsatz für eine kommunalfreundliche Praxis bei der Vergabe von Konzessionen hat sich gelohnt und wir stehen kurz vor einer Einigung mit der die bayerischen Kommunen leben können", so der Europaabgeordnete vor der morgigen Abstimmung.

"Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag war an vielen Stellen nicht zielführend und hätte die kommunalen Versorger unnötigerweise vor ernsthafte Probleme gestellt." Ferber gab nun Entwarnung: "Es wird keine Privatisierung der Trinkwasserversorgung, auch nicht durch die Hintertür, geben."

"Die meisten Kommunen in Deutschland haben im Sinne des Bürgers die Wasserversorgung nie aus der eigenen Hand gegeben. Jene Kommunen, die private Anbietern schon in der Vergangenheit zugelassen und die Wasserversorgung Großkonzernen oder Fonds überlassen haben, haben keinen Grund jetzt laut aufzuschreien", so Ferber.

Wer ist betroffen?

Ferber betonte jedoch, dass in der Öffentlichkeit zwar vor einer "Privatisierung des Wassers" und vor dem "Ausverkauf des Trinkwassermarktes" gewarnt wird, die Richtlinie jedoch im Kern nur Unternehmen betrifft, die bereits zumindest teilweise privatwirtschaftlich organisiert sind.

Wenn eine Kommune Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge, wie z.B. die Trinkwasserversorgung vollkommen selbstständig erbringt, fällt dies nicht in den Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie. "Dies war uns als CSU-Europagruppe ein besonders wichtiges Anliegen und ich bin froh, dass es gelungen ist, eine Ausnahme für kommunale Eigenbetriebe in der Konzessionsvergaberichtlinie festzuschreiben."

Ferber erklärte, dass künftig solange die Stadtwerke ihr Geschäft ausschließlich auf dem Gebiet der Kommunen erbringen, auch Zweckverbände oder Stadtwerke mit privater Minderheitsbeteiligung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind, sofern diese unter dem "beherrschenden Einfluss des Auftraggebers" stehen. "Dieser ist so definiert, dass 80% des Unternehmensumsatzes der vergangenen drei Jahre aus der Erbringung von Dienstleistungen für den Auftraggeber erbracht wurden."

Übergangsfrist bis 2020

Nur wenn Stadtwerke etwa durch Gas- oder Energieversorgung mehr als 20% des Unternehmensumsatzes an Dritte erbringen, greift die Ausschreibungspflicht. "Für Stadtwerke, für die dies zutrifft, deren Wasserversorgung aber nur für die eigene Kommune erbracht wird, sind lange Übergangsfristen bis ins Jahr 2020 vorgesehen, damit ausreichend Zeit für eine gesellschaftsrechtliche Trennung von Wasser- und Energiesektor besteht."

Hintergrund: Die Konzessionsvergaberichtlinie hat das Ziel, Unsicherheiten bei der Vergabe von Konzessionen im Interesse der Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer zu verringern. Kernidee der Richtlinie ist es, dass Leistungen, die Kommunen von externen Anbietern erbringen lassen möchten, künftig grundsätzlich ausgeschrieben werden müssen. Dies soll auch für den Bereich der Wasserwirtschaft gelten.

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