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Ferber: Steuervermeidungsstrategien insgesamt den Kampf ansagen!

Europäische Finanzminister beschließen Anti-Missbrauchsklausel gegen Steuerbetrug

Im Rahmen der gestrigen Sitzung der Europäischen Finanzminister haben sich die Mitgliedsstaaten auf eine Änderungen bei der Mutter-Tochter-Richtlinie geeinigt. Der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber begrüßt insbesondere, dass es jetzt erstmals konkrete Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten gibt. Bis zum 31. Dezember diesen Jahres müssen alle Mitgliedsstaaten eine Anti-Missbrauchsklausel in ihren nationalen Steuergesetzen verankern. „Damit haben wir erstmals eine konkrete Handhabe gegen Steuerbetrug.“

„Multinationale Unternehmen sind inzwischen ziemlich gut darin, die nationalen Steuersysteme so gegeneinander auszuspielen, dass sie am Ende trotz hoher Gewinne kaum mehr Steuern zahlen â¤" das schadet den öffentlichen Kassen massiv.“ Ursprünglich sei die Mutter-Tochter-Richtlinie dazu gedacht gewesen, Doppelbesteuerung zu vermeiden. Viele Unternehmen hätten den Sinn der Richtlinie aber inzwischen ins Gegenteil verkehrt, erläutert der CSU-Europaabgeordnete. „Doppelbesteuerung wollen wir verhindern, Doppel-Nicht-Besteuerung aber erst recht.“

Markus Ferber warnt jedoch davor jetzt stehenzubleiben: „Die Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie ist nur ein erster Schritt â¤" das Problem des unfairen Steuerwettbewerbs in Europa besteht aber weiterhin. Wir müssen Steuervermeidungsstrategien innerhalb der Europäischen Union insgesamt den Kampf ansagen. Wenn wir ein gemeinsamer Binnenmarkt sind, dann brauchen wir zwischen den Mitgliedsstaaten einen fairen Steuerwettbewerb â¤" das muss unsere oberste Priorität sein.“

Hintergrund:

Unternehmen, deren Mutter- und Tochtergesellschaften in unterschiedlichen EU-Staaten angesiedelt sind, können derzeit mit einem legalen Steuertrick Steuern sparen. Für Dividendenzahlungen, die die Tochtergesellschaft in anderen EU-Staaten erhalten, bleiben nach aktuellem Gesetz steuerfrei. Ursprünglich sollte die Richtlinie zur Mutter-Tochter-Besteuerung verhindern, dass die Einkünfte von Gesellschaften, die in verschiedenen EU-Staaten ansässig sind und einer Gruppe angehören, zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Firmen haben daraus aber eine Doppel-Nicht-Besteuerung gemacht.

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