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Finanzgeschäfte: EU schützt Verbraucher vor falscher Beratung und riskanten Finanzprodukten

Einigung zwischen Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission auf ausgewogenen Anlegerschutz bei der Bankberatung und Risikoüberprüfung von Finanzprodukten

Jedes Jahr verlieren Anleger durch Fehlberatungen viele Milliarden Euro. Damit soll nun Schluss sein. Das Europäische Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten einigten sich gestern Abend auf die Verschärfung des Verbraucherschutzes bei der Bankberatung. "Die neuen Regeln werden den europäischen Kunden bei der Bankberatung künftig besser vor falscher Beratung schützen und seine Rechte stärken", so Markus Ferber, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Finanzmarktrichtlinie.

"Die Lehman-Oma darf es nicht mehr geben. Falsche Beratung durch unseriöse Finanzanbieter haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Kunden Produkte erworben haben, die schlicht nicht ihren Bedürfnissen und ihrer Risikobereitschaft entsprochen haben", so Ferber. "Anleger wollen ernst genommen werden und passende Produkte angeboten bekommen. Nur durch Transparenz in der Anlageberatung lässt sich Vertrauen zurückgewinnen."

Beratungsprotokoll und Telefonaufzeichnung

Beim Stichwort Beratungsdokumentation sind mehr Transparenz und Informationspflicht über die erbrachten Dienstleistungen des Beraters entscheidend. "Künftig muss europaweit bei der persönlichen Beratung in der Bankfiliale mit einem schriftlichen Protokoll und bei der Telefonberatung durch Aufzeichnung dokumentiert werden, aus welchen Gründen das Finanzprodukt empfohlen wurde. "Das bedeutet Absicherung und Rechtssicherheit für den Kunden und für den Bankberater."

Risikobereitschaft des Kunden

"Nur wenn der Kunde sichergehen kann, dass ihm die bestmöglichste Transparenz gewährt wird, wird er selbständig entscheiden können in welche Produkte er investiert. Eine qualitativ hochwertige Beratung hängt wesentlich auch davon ab, ob bei der Beratung die Anlageziele und die Risikobereitschaft des Kunden berücksichtigt werden." Deswegen sollen durch den Anlageberater künftig verpflichtend auch Informationen über die Risikobereitschaft des Kunden eingeholt und diese adäquat berücksichtigt werden, damit eine typenspezifische Beratung erfolgen kann.

Risikoprüfung von Finanzprodukten

"Ein Auto muss regelmäßig zur technischen Überprüfung. Das soll künftig auch für Finanzprodukte gelten." Löst ein Finanzprodukt möglicherweise Turbulenzen am Finanzmarkt aus oder ist es zu risikobehaftet für Privatkunden? Auf diese und andere Kriterien hin müssen künftig Finanzprodukten geprüft werden, bevor sie auf den Markt kommen und dem Kunden angeboten werden dürfen. Auch wenn Produkte bereits auf dem Markt sind, können künftig in letzter Konsequenz die nationalen Finanzaufsichtsbehörden auch Verbote verhängen und das Produkt vom Markt nehmen.

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