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Geldwäsche bekämpfen, nicht Bargeld diskreditieren!

Kommission stellt Anti-Geldwäsche-Paket vor/ Markus Ferber lobt Vorschlag für neue Behörde und kritisiert Bargeldobergrenze



„Die Bekämpfung von Geldwäsche in der EU krankt an einem uneinheitlichen Regelwerk und mangelhaften Vollzug. Beides muss dringend angegangen werden. Die Kommissionsvorschläge sind ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, fasst der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, das heute von der Europäischen Kommission vorgestellte Paket zum Kampf gegen Geldwäsche zusammen. Dieses enthält unter anderem den Vorschlag, eine eigenständige EU-Anti-Geldwäschebehörde einzurichten und Teile der bisherigen Richtlinie in eine Verordnung zu überführen.

 

Eigene Anti-Geldwäsche-Behörde notwendig:

Ferber sieht den Vorschlag eine eigenständige Anti-Geldwäschebehörde einzurichten positiv: „Es gibt bei der Geldwäscheaufsicht in der EU massive Koordinierungsprobleme, das gilt sowohl national als auch länderübergreifend. Die Lösung für dieses Problem muss eine eigenständige EU-Behörde sein, die echte eigene Ermittlungsbefugnisse hat.“ Der CSU-Finanzfachmann betont explizit, dass sich das bisherige Modell einer bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) angesiedelten Geldwäscheaufsicht nicht bewährt hat: „Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Geldwäscheaufsicht bei der europäischen Bankenaufsichtsbehörde nicht gut aufgehoben ist. Ihr mangelt es schlichtweg an der nötigen Unabhängigkeit und den Durchgriffsrechten. Damit ist die EBA bislang leider ein zahnloser Tiger geblieben.“ Darüber hinaus sieht Ferber noch einen weiteren Aspekt, der gegen die EBA spricht: „Geldwäsche ist ein Problem, das über rein bankenaufsichtsrechtliche Aspekte hinausgeht.“

 

Für den Erfolg der neuen Behörde sieht Ferber die richtige Aufteilung der Kompetenzen zwischen nationalen Aufsehern und europäischer Aufsicht als entscheidend an: „Es muss sichergestellt werden, dass die neue Behörde auch tatsächlich den wesentlichen Teil der kritischen Institute beaufsichtigt und nicht zu viele Zuständigkeiten bei den nationalen Behörden hängen bleiben. Hier dürfen die Mitgliedstaaten nicht zu sehr auf eigene Zuständigkeiten pochen.“

 

Verordnung statt Richtlinie:

„Im Kampf gegen Geldwäsche gibt es eigentlich keinen Grund für nationale Umsetzungsspielräume. Die einzigen, die von 27 unterschiedlichen nationalen Geldwäschegesetzen profitieren, sind die Geldwäscher selbst“, so Ferber. Entsprechend hat der CSU-Europaabgeordnete Sympathien für den Vorschlag, Teile der Anti-Geldwäsche-Richtlinie in eine Verordnung zu überführen: „Bisher variiert die Strenge des Regelwerks und die Intensität der Aufsicht zwischen den Mitgliedstaaten viel zu stark, das macht es Kriminellen zu einfach. Eine einheitliche Anwendung der europäischen Anti-Geldwäsche-Bestimmungen mittels einer Verordnung ist ein notwendiger Schritt, wenn wir im Kampf gegen Geldwäsche vorankommen wollen.“

 

Bargeldobergrenze unnötig:

Kritisch bewertet Ferber den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen einführen zu wollen: „Eine europaweit einheitliche Bargeldobergrenze braucht es nicht. Nicht jeder Bargeldkauf ist ein Geldwäscheverdachtsfall und man kann auch mit niederschwelligeren Methoden gegen Geldwäsche vorgehen. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass es die Kommission eigentlich aufs Bargeld abgesehen hat.“

 

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