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Geldwäsche: Ende des Flickenteppichs

Einigung zu Geldwäscherichtlinie und -verordnung/
Markus Ferber sieht Licht und Schatten

„Die Bekämpfung von Geldwäsche in der EU krankt an einem uneinheitlichen Regelwerk und mangelhaften Vollzug. Mit einer dezidierten Anti-Geldwäsche-Behörde und einem einheitlichen Regelwerk über eine Verordnung machen wir einen großen Schritt hin zu einer effektiveren Geldwäschebekämpfung. Der Flickenteppich bei der Geldwäschebekämpfung hat ein Ende“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber. In dieser Woche hatten die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und Vertreter der belgischen Ratspräsidentschaft eine politische Einigung über eine Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie sowie eine neue Anti-Geldwäsche-Verordnung erzielt.
 
Für den Europaparlamentarier ist klar, dass es beim Thema Geldwäsche eine harte Hand braucht: „Geldwäsche steht immer auch in Zusammenhang mit anderen Straftaten. Je schwerer wir es Kriminellen machen, den Gewinn ihrer Verbrechen reinzuwaschen, desto besser.“ Der CSU-Finanzexperte mahnt aber auch: „Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Zu strikte Geldwäschevorgaben dürfen dem normalen Geschäftsverkehr nicht im Wege stehen - das muss auch in der Umsetzung Berücksichtigung finden.“
 
 
Kampf gegen Geldwäsche nicht mit Kampf gegen Bargeld verwechseln:
 
Mit gemischten Gefühlen sieht Ferber die Einigung auf eine Bargeldobergrenze in Höhe von       10 000 Euro. „Man sollte den Kampf gegen Geldwäsche nicht mit dem Kampf gegen Bargeld verwechseln. Auch eine 10 000 Euro-Grenze hätte nicht sein müssen. Man muss jetzt sehr aufpassen, dass diese Zahl bei der nächsten Überarbeitung der Verordnung nicht wieder grundsätzlich in Frage gestellt wird.“ Der CSU-Europaabgeordnete sieht bei diesem Thema auch eine klare Mitschuld der Ampel-Regierung: „Die Bundesregierung hat die Bargeldobergrenze mitgetragen und die Ampel-Fraktionen im Europäischen Parlament wollten den Kommissionsvorschlag sogar noch verschärfen. Wenn selbst aus Deutschland Unterstützung kommt, ist so ein Vorschlag am Ende nicht zu verhindern.“
  
 
Einbeziehung des Profi-Fußballs fragwürdig:
 
Für die Einbeziehung des Profi-Fußballs in den Anwendungsbereich der Geldwäsche-Verordnung hat der CSU-Finanzexperte wenig Verständnis: „Den Profi-Fußball unter Geldwäsche-Verdacht zu stellen, andere Sportarten aber nicht, ist eine komplett willkürliche Entscheidung. Statt eines solchen Schnellschusses hätte es hier eigentlich eine sorgfältige Folgenabschätzung gebraucht.“

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