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Gesetz gegen Zwangsarbeit: Kostspielig und kaum durchsetzbar

Kommission stellt Gesetz gegen Zwangsarbeit vor/

Markus Ferber warnt vor Doppelregulierung

„Zwangsarbeit ist ein Problem in vielen Drittstaaten. Es ist aber nicht klar, dass man dieses Problem durch europäische Vorschriften lösen kann. Es grenzt an Hybris anzunehmen, dass man mit einer europäischen Verordnung jedes Problem dieser Welt lösen kann“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich des heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Vorschlags für ein Gesetz gegen Produkte, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. „Ob man diese Regeln wirklich durchsetzen können wird, ist mehr als fraglich. Eines ist aber bereits jetzt klar: das neue Regelwerk wird wieder Bürokratie und hohe Erfüllungskosten für europäische Unternehmen generieren“, so Ferber.

 

Auf horizontales Lieferkettengesetz setzen:

Kritisch wertet Ferber, dass mit dem Gesetz gegen Zwangsarbeit nun ein weiterer Vorschlag zur Regulierung der Lieferketten vorgelegt wird: „Die Kommission hat erst kürzlich einen sehr strikten Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz gemacht. Damit sollte der Aspekt der guten Unternehmensführung entlang der Lieferkette eigentlich abgedeckt sein.“ Der CSU-Wirtschaftsexperte sieht hier die Gefahr von Doppelregulierung: „Künftig soll es ein horizontales Lieferkettengesetz, eine Anti-Entwaldungsverordnung und eine Verordnung gegen Zwangsarbeit geben. Alle drei kommen mit detaillierten Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Gesetzgebung aus einem Guss sieht anders aus und Doppelregulierung ist damit praktisch vorprogrammiert. Man gewinnt den Eindruck, dass in der Kommission eine Hand nicht weiß, was die andere tut.“

 

Folgenabschätzung fehlt:

Kritisch sieht Ferber auch, dass die Europäische Kommission bei diesem Vorschlag auf eine Folgenabschätzung verzichtet hat: „Bei so weitreichenden Vorschlägen ist es unverantwortlich keine Folgenabschätzung vorzunehmen. Gerade bei diesem Vorschlag wäre es besonders wichtig gewesen, die Wechselwirkungen mit anderen Initiativen genau unter die Lupe zu nehmen.“ Der CSU-Europaabgeordnete sieht hier einen klaren Verstoß gegen grundlegende Gebote der guten Rechtssetzung: „Die Kommission kann nicht dokumentieren, dass dieser Vorschlag dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gerecht wird. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Kommission den Vorschlag gerade deswegen keiner Folgenabschätzung unterzieht, weil sie deren Ergebnis nicht hören will.“

 

Vorgaben kaum durchsetzbar:

Ferber hat Zweifel daran, dass die umfassenden Untersuchungsbefugnisse, die den nationalen Aufsichtsbehörden mit diesem Instrument übertragen werden, in der Praxis einen Unterschied machen werden: „Wenn die Behörden und Unternehmen in Drittstaaten nicht kooperieren, wird das Instrument ein zahnloser Tiger bleiben. Dann gibt es zwar neue Berichtspflichten für Unternehmen, aber dem eigentlichen Ziel ist man keinen Schritt nähergekommen.“

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